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EEG-Umlage sinkt 2015 um 1,1% auf 6,170 Cent pro Kilowattstunde

Für 2015 sinkt die Umlage nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) von zurzeit 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Ökostrom.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute die Prognose der 2015 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter ermittelt. Danach ergibt sich für 2015 ein Umlagebetrag von ca. 21,8 Milliarden Euro (Vergütung an Anlagebetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve).

EEG-Umlage sinkt leicht um 1,1 Prozent

Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher im Jahr 2015 mit 6,170 Cent pro Kilowattstunde zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor beitragen. Damit ist die EEG-Umlage im Jahr 2015 leicht um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken (EEG-Umlage 2014: 6,240 Cent pro Kilowattstunde).

Die Berechnung im Einzelnen

Für das Jahr 2015 wird weiter eine ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von über 10 Terawattstunden (von ca. 150 Terawattstunden 2014 auf etwa 160 Terawattstunden 2015) spiegelt sich vor allem in den Energieträgern Wind onshore, Wind offshore und Biomasse wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse ergeben sich für das Jahr 2015 prognostizierte Kosten (Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse) in Höhe von ca. 21,1 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2015 einem Anteil von etwa 6,0 Cent pro Kilowattstunde. Davon entfallen ca. 2,7 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, ca. 1,6 Cent pro Kilowattstunde auf Biomasse, ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde auf Wind onshore, ca. 0,5 Cent pro Kilowattstunde auf Wind offshore.

Für die finale Umlageberechnung sind aber noch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die sogenannte Liquiditätsreserve zu berücksichtigen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das EEG-Konto zum 30. September 2014 mit knapp 1,4 Milliarden Euro im Plus (30. September 2013: minus 2,2 Milliarden Euro). Die positive Deckung des EEG-Kontos 2014 senkt die EEG-Umlage 2015 rein rechnerisch um rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Die Liquiditätsreserve soll Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die Umlage abfedern. Diese Schwankungen ergeben sich, weil natürlicherweise Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien auftreten. Hierdurch sind Vergütungszahlungen nur schwer kalkulierbar. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Mit voranschreitendem Zubau an erneuerbaren Energien nehmen diese Abweichungen zu. Diese Liquiditätsreserve liegt 2015 bei 2,1 Milliarden Euro. Damit erhöht sie die EEG-Umlage um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.Weitere Informationen unter www.netztransparenz.de

Anhang: Zusammensetzung und Entwicklung der EEG-Umlage

Quelle

50hertz 2014Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 2014

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