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Eigenerzeugung von Strom: Steigender Trend zum Selbstverbrauch

Mit der EEG-Novelle sollen neue Anlagen zur Eigenversorgung an den Kosten der Energiewende beteiligt werden.

In welchem Umfang dies geschieht hat entscheidenden Einfluss auf das Stromversorgungsystem. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gemeinschaftsgutachten des IW Köln und des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI).

Wer Strom selbst erzeugt und verbraucht, kann sparen: Nicht nur die EEG-Umlage, sondern auch eine Reihe weiterer Abgaben entfallen, die beim Strombezug von einem Energieversorger fällig würden. Dieser Vorteil spricht sich herum, weshalb nicht nur in Regierungskreisen befürchtet wird, dass es bald deutlich mehr Strom-Selbstversorger geben könnte.

Der gesamte Selbstverbrauch ist zwischen 2008 und 2012 um etwa 26 Prozent auf 56,7 Terrawattstunden und damit auf rund 10% des deutschen Bruttostromverbrauchs gestiegen. Das ökonomische Potenzial des Selbstverbrauchs ist sogar noch deutlich größer, vor allem in privaten Haushalten sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Doch das, was dem Eigenerzeuger nutzt, hilft nicht auch dem Gesamtsystem. Indem die „klassische“ Stromversorgung durch Abgaben gegenüber der Eigenversorgung verteuert wird, entstehen verzerrte Marktsignale – es werden dann beispielsweise mehr Eigenerzeugungsanlagen installiert als gesamtwirtschaftlich effizient ist.

Umgekehrt könnten allerdings umweltpolitische Zielkonflikte entstehen, wenn der Selbstverbrauch mit Abgaben belegt wird. Denn häufig wird der selbstproduzierte und genutzte Strom mit klimapolitisch erwünschten Anlagen wie Kraft-Wärme-Kopplungs- oder Photovoltaik-Anlagen erzeugt. Mit dem Plan des Wirtschaftsministers, die Besserstellung des Selbstverbrauchs an eine ökologische Komponente zu knüpfen, soll diesem Teilaspekt im neuen EEG Rechnung getragen werden. Allerdings: Es gäbe effizientere Instrumente um CO2 zu sparen.

Auch Verteilungsfragen zum Thema Selbstverbrauch drängen: So werden Systemkosten zunehmend auf Verbraucher überwälzt, die nicht die Möglichkeit der Eigenversorgung haben. Daher ist zu klären, wie Eigenversorger beispielsweise angemessen an der Finanzierungder Stromnetze beteiligt werden können. Denn die müssen immer so ausgelegt sein, dass im ungünstigsten Fall auch der Eigenerzeugervollständig aus dem öffentlichen Netz versorgt werden kann.

Quelle

ewi – Energiewirtschaftliches Instiut an der Universität zu Köln 2014

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