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Elektro-Dienstwagen müssen endlich gerecht besteuert werden

Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium kann Nachteil gegenüber Diesel und Benzin nicht wettmachen.

Alle reden von Elektroautos. Aber kaum einer kauft sie. Selbst umweltbewusste Unternehmen, die ihren Fuhrpark klimafreundlich machen wollen, setzen nach wie vor eher auf Diesel-Fahrzeuge mit reduziertem CO2-Ausstoß als auf Elektromobilität. Die Gründe sind offensichtlich: Nach derzeitiger Besteuerungspraxis verursachen Dienstwagen mit Elektromotor für Arbeitnehmer fast die doppelten Kosten wie klassengleiche Benziner. Mit einem Prozent des Listenpreises veranschlagt, der als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell nicht attraktiv.

Der Wörrstädter Projektentwickler juwi, der bereits über 20 Elektrofahrzeuge in seinen Fuhrpark integriert hat, will dies nicht länger hinnehmen. „Ich halte es für mehr als fragwürdig, dass die Nutzung von Elektroautos als Dienstwagen im Vergleich zum normalen Benziner oder Diesel in erheblichem Maße teurer ist. Diese Tatsache steht in direktem Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen“, schrieb juwi-Vorstand Matthias Willenbacher Anfang Februar in einem Brandbrief an Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Als Alternative forderte Willenbacher, der auch Berater von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sachen Thema Elektromobilität ist, eine Besteuerung nach dem sogenannten Nutzwertprinzip ein. Vereinfacht bedeutet dies, dass Elektroautos in der Besteuerung nich tnach ihrem Anschaffungspreis, sondern nach dem Preis „vergleichbarer“ Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor veranschlagt werden. Mit diesem Modell könnte man Dienstwagenmit Elektromotor als echte Alternative zum Benziner etablieren.

Statt schnell und konsequent zu handeln legte Schäuble jetzt einen Referenten-entwurfvor, der nach Auffassung von juwi reine Augenwischerei ist. Danach soll der Preis für die Batterien eines E-Fahrzeugs aus dem Bruttolistenpreis herausgerechnet werden. Nur der Restbetrag wird für die Besteuerung herangezogen.

„Das vom Bundesfinanzministerium vorgestellte Konzept ist nicht komplett durchdacht und zudem schwer umsetzbar“, sagt Dr. Ronald Große, bei juwi für die den Bereich Elektromobilität verantwortlich. Kein Autohersteller werde nachprüfbare Zahlen zum Anteilder Batterien an den Gesamtkosten eines Fahrzeuges machen. Dr. Große: „Die Batteriepreise werden mit den Lieferanten hart verhandelt und sind somit eine Art Betriebsgeheimnis“. Zusätzlich würde die vom Bundesfinanz-ministerium vorgeschlagene Regelung Manipulationen Tür und Tor öffnen. Die Hersteller könnten den Kostenanteil der Batterie künstlich hochschrauben und so ihre Autos steuerlich günstiger und für Käuferattraktiver machen. „Im Supermarkt nennt man so etwas Mondpreise“, sagt juwi-Manager Große.

Zudem ist der Vorschlag des Finanzministers in sich unlogisch und ungerecht. Fahrzeuge mit großen, teuren Batterien und höheren Reichweiten wären nämlich, weil deren Preis vor der steuerlichen Veranlagung abgezogen wird, für den Autofahrer günstiger als ähnliche Modelle mit geringerer Reichweite. „Ein geldwerter Vorteil muss die besseren Nutzungsmöglichkeiten durch höhere Reichweiten unbedingt berücksichtigen. Anderenfalls ist er nicht gerecht“, sagt Dr. Große und fordert erneut die schnelle Umsetzung des von juwi bereits seit zwei Jahren angewendeten „Nutzwert-Prinzip“, für das ein Vergleichsfahrzeug zur Versteuerung herangezogen wird.

Bis dahin werde sich juwi nicht in den Schmollwinkel zurückziehen, sondern seine E-Flotte weiter ausbauen. Denn der Elektromobilität gehört die Zukunft. Jedoch nur dann, wenn der Strom dafür aus regenerativen Energiequellen kommt. Erst in Kombination mit sauberem Strom kann der saubere Antrieb wirklich eine positive Energiebilanz gewährleisten.

Quelle

juwi Holding AG 2012

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