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Energetische Modernisierung wird Tatbestand

Rund 40 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland, etwa 24 Millionen davon sind Mietwohnungen.

Für diese gelten seit dem 01. Mai neue – und aus Sicht des Mieters ungünstigere – Bedingungen. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum“ (Drucksache 17/10485) erhalten die Vermieter mehr Rechte, um Sanierungen durchführen zu können, während es für Mieter schwieriger wird, diese zu blockieren; happige Mieterhöhungen können die Folge sein.

Die Neuregelung führt den neu geschaffenen Tatbestand „energetische Modernisierung“ ins Mietrecht ein. Er umfasst „alle Maßnahmen, die zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primär- oder Endenergie in Bezug auf die Mietsache beitragen“.

Kündigt der Vermieter solche Maßnahmen an, kann der Mieter sie im Vorfeld nicht mehr – wie bislang – mit dem Einwand einer wirtschaftlichen Härte verhindern. Er muss die Maßnahme dulden und kann erst später, im Mieterhöhungsverfahren, auf „wirtschaftliche Härte“ verweisen (muss diese aber schon zuvor angemeldet haben). Für den Vermieter hingegen werden die formalen Anforderungen gesenkt, die er bei der Begründung von Modernisierungsmaßnahmen einhalten muss.

Auch für die Zeit während der Sanierung sieht das geänderte Mietrecht eine weitere Verschlechterung für den Mieter vor. Ab sofort können Bewohner in den ersten drei Monaten der Umbaumaßnahmen die Miete nicht mehr mindern, auch wenn es zu Belästigungen wie Lärm und Staub kommt.

An der Modernisierungsumlage ändert sich dagegen nichts. Auch wie bisher kann der Vermieter jährlich elf Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umlegen. Kritiker halten dies für zu viel. Ingo Egloff, Mietrechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, nannte das Mietrechtsänderungsgesetz „unbrauchbar und unsozial“.

Unter dem „Vorwand der Klimapolitik“ würden „Maßnahmen eingeführt, mit der die Schutzfunktion des Mietrechts für Mieterinnen und Mieter insgesamt beschädigt wird“.

Sozialdemokraten und Grüne wollen die Umlage von elf auf neun Prozent jährlich senken. Die Linke plädiert für eine Senkung auf fünf Prozent.

Die Regierung sieht ihren Gesetzentwurf hingegen als „ausgewogen“ an. Damit werde ein „Anreiz zur Sanierung“ geschaffen, argumentierten Vertreter der Regierungsparteien bei der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2012.

Denn: Vermieter müssten „im Regelfall keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen“.

Der Deutsche Mieterbund lehnt das neue Gesetz als „kompliziert, streitträchtig, ungerecht und teilweise überflüssig“ ab. Die Elf-Prozent-Umlage solle ersatzlos gestrichen werden.

Quelle

© Franz Alt 2013

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