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Energiewende bleibt Bürgersache

EuGH-Urteil: Gabriel muss gegen Umweltbeihilferahmen der EU und die Verbände gegen die EEG-Novelle klagen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Fall Aland (C-573/312) entschieden, dass nationale Fördersysteme nicht geöffnet werden müssen, um Erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt diese Entscheidung.

„Fördersysteme für Erneuerbare Energien sind weiter nationale Angelegenheit. Die Bürgerinnen und Bürger können damit auch künftig bestimmen, wie schnell Erneuerbare Energien in ihrem Land ausgebaut werden. Das ist für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar“, sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz.

„Der vermeintlich freie Warenverkehr stößt hier noch an Grenzen, weil der Ausbau der Erneuerbaren nicht nur über den Preis definiert werden kann, sondern auch von der Gesellschaft getragen werden muss. Gerade Energiepolitik ist deshalb nach wie vor ein Anliegen der EU-Mitgliedsstaaten.“ © Deutsche Umwelthilfe 2014

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2014Hans-Josef Fell 2014Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG 

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