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Energiewende mit „EEG-Deform“ vor dem Abbruch

Bundestag und Bundesrat entscheiden über historische Zäsur.

Die Vorstandsmitglieder der EUROSOLAR-Sektion Deutschland, Dr. Axel Berg (Vorsitzender), Stephan Grüger und Dr. Fabio Longo, erklären zur sog. EEG-Novelle der Bundesregierung:

„Die Bundesregierung Merkel (CDU) / Gabriel (SPD) hat mit Unterstützung des grünen Staatssekretärs Baake und seinem Think-Tank „Agora Energiewende“ ein Gesetz zur Abschaffung aller wesentlichen Grundsätze der bislang erfolgreichen dezentralen Energiewende vorgelegt. Die Bundesregierung nennt den vorliegenden Gesetzentwurf Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das ist Etikettenschwindel. Sogar der Vorrang der Erneuerbaren Energien wird abgeschafft.

Vorrang hat nun die Marktintegration, was praktisch die Unterordnung der Erneuerbaren Energien unter das herrschende fossil-atomare Energiesystem bedeutet. Dazu passen unter anderem die Abschaffung der Vergütungspflicht für Erneuerbaren Strom und deren Ersetzung durch die verpflichtende Direktvermarktung genauso wie die schamlose Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage („Sonnensteuer“) sowie die Einführung von Zubau-Deckeln (genannt „Korridore“) für alle Erneuerbaren, die aktuell den Solarstrom-Ausbau abwürgen.

Nun haben es Bundestag und Bundesrat als Schöpfer des EEG (2000) und seines Vorläufers Stromeinspeisungsgesetz (1990) in der Hand, wenigstens die schlimmsten Verwerfungen zu verhindern. Der Bundestag entscheidet am 26./27. Juni 2014 über das EEG, der Bundesrat wird am 11. Juli über die Einberufung des Vermittlungsausschusses entscheiden. Neben den Bundestagsabgeordneten der Großen Koalition haben es auch die Bundesratsmitglieder der Oppositionsparteien in der Hand, den hektischen Zeitplan von Merkel und Gabriel auszuhebeln.

Siehe dazu den Beitrag von Fabio Longo bei blog.stromhaltig.de.

Der Bundesrat hätte allen Grund dazu, den Zeitplan von Merkel und Gabriel zu durchkreuzen. Nach Bekanntgabe der Eigenverbrauchsregelungen („Sonnensteuer“) hat die Bundesregierung den Schein-Konsens vom Energiegipfel am 2. April mit den Ministerpräsidenten der Länder einseitig aufgekündigt. Nachdem der Bundesrat am 23. Mai und dem vorhergehenden Regierungsbrief von Staatssekretär Baake nur noch einen Bruchteil (weniger als ein Viertel) seiner Forderungen zur sog. EEG-Novelle aufrechterhalten hat, muss er jetzt wenigstens für die Restforderungen eintreten. Die historische Zäsur zur Abschaffung des Vorrangs der Erneuerbaren Energien kann damit zwar nicht mehr abgewendet werden. Immerhin ließe sich damit aber der drohende endgültige Abbruch der dezentralen Energiewende vorerst aufhalten.

Wir fordern den Bundestag deshalb auf, dass alle 17 Forderungen des Bundesrats zur sog. EEG-Novelle umzusetzen, um damit wenigstens die Automatik zum Ausschreibungsmodell zu unterbinden, den atmenden Deckel etwas zu öffnen und die Belastung des Eigenverbrauchs abzuschwächen. Zusätzlich muss der Bundestag für eine soziale Ausgestaltung sorgen und die Belastung des Mieterstroms mit der „Sonnensteuer“ abschaffen, damit auch Mieter vom Direktverbrauch des heute günstigen Solarstroms profitieren können. Sollte der Bundestag die Forderungen des Bundesrats und den Mieterdirektverbrauch nicht umsetzen, fordern wir die Bundesländer auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

EUROSOLAR hat schon zu Beginn des Jahres 2014 ein Reformkonzept zur Weiterentwicklung des EEG vorgelegt: „Memorandum zum EEG: Wirtschaftlich vernünftig ist jetzt, die preiswerten Erneuerbaren beschleunigt auszubauen“.

Quelle

EUROSOLAR 2014

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