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EnEV 2014 startet mit moderaten Anforderungen

Nachrüstpflichten sind sehr zurückhaltend.

Mit der EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, kommen auf Hausbesitzer, Energieberater, Planer und Verwalter einige Neuerungen zu. „Staat zwingt Hausbesitzer zur Energie-Nachrüstung“ hatte ein Magazin gar im Vorfeld getitelt. Doch die Änderungen sind moderat und in der Sanierung ohnehin unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit.

Vor allem bei den Nachrüstpflichten herrscht Zurückhaltung. Vor dem 1. Januar 1985 eingebaute Heizkessel dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden, nach dem 1. Januar 1985 eingebaute Kessel nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das hört sich dramatisch an. Ist es aber nicht, denn ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel, ein großer Teil des Bestands.

Bei der Dämmung von Dächern gibt es nun eine Norm für die Nachrüstung. Bislang war die geltende Auslegung der EnEV, dass ein bereits gedämmtes Dach nicht neu angefasst werden muss, auch wenn es nur über geringe Dämmung verfügt. Ausschlaggebend nach der EnEV 2014 ist nun die DIN 4108-2. Die gilt als Standard. Es kann die oberste Geschossdecke bis Ende 2015 auf einen maximalen U-Wert von 0,24 Watt/(m²K) gedämmt werden oder das Dach selbst.

Außerdem gilt für die Sanierung weiter wie bislang, dass bei einer Änderung von mehr als zehn Prozent eines Bauteils die jeweils geltende EnEV zu beachten ist.

Den kompletten Artikel finden Sie hier

Quelle

EnBauSa.de | Pia Grund-Ludwig 2014

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