‹ Zurück zur Übersicht
Dominik Butzmann | Sven Giegold

© Dominik Butzmann | Sven Giegold

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Novelle verstößt gegen EU-Recht

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten es Eigenversorger*innen ermöglichen müssen, “Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen“. Sven Giegolds Brief an EU-Kommission

Liebe Freundinnen und Freunde, Liebe Interessierte,
die Bundesregierung legt der erneuerbaren Bürgerenergie, dem europäischen Green Deal und dem Klimaschutz weiter Steine in den Weg. Erneuerbare Bürgerenergie wird in der EU durch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie gefördert. Bis Juni 2021 muss Deutschland diese Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Dafür legte die Bundesregierung einen Entwurf für die Überarbeitung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Doch das neue EEG schadet nicht nur dem Ausbau der erneuerbaren Energie in Deutschland, es ist auch unvereinbar mit geltendem EU-Gesetz. Ich habe deshalb an die zuständige EU-Energiekommissarin und die Präsidentin der EU-Kommission geschrieben mit der dringenden Bitte, den Gesetzentwurf gründlich zu prüfen und schon vor dem endgültigen Beschluss durch Bundestag und Bundesrat aktiv zu werden.

Die EU-Kommission muss mit der Bundesregierung Kontakt aufnehmen und auf die Schwachstellen des Gesetzes aus der Sicht des EU-Rechts hinweisen. Denn korrekte Umsetzung des EU-Rechts ist nicht nur eine juristische Pflicht der Bundesregierung, sie fördert die europäische Bürgerenergie, den Klimaschutz und die Erneuerbare-Energien-Industrie.

Die EU-Richtlinie – die auch mit Zustimmung der Bundesregierung beschlossen wurde – sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten es Eigenversorger*innen ermöglichen müssen, “Elektrizität ohne unverhältnismäßig hohe Belastungen zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen“.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstößt gegen diese Regeln gleich mehrfach: Es kommen zusätzliche Belastungen auf Bürgerinnen und Bürger zu, weil Betreiber von Solar- oder Windanlagen ein Messsystem einbauen müssen, wenn die Anlage mehr als ein Kilowatt Leistung hat. Dies verursacht unverhältnismäßige Kosten, die gerade bei kleineren Anlagen dazu führen können, dass der Betrieb einer Solaranlage sich nicht mehr lohnt. Der Verkauf von Strom an Mieter*innen und Nachbarn soll mit dem vollen Satz der EEG-Umlage belastet werden, auch wenn er nicht durch ein Stromnetz geleitet wird. So erhöht sich der Verkaufspreis von auf dem Dach erzeugten Solarstrom infolge der EEG-Umlage um mehr als 80%. Die weiteren Verstöße gegen EU-Recht im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz findet Ihr und finden Sie in meinem Brief an die EU-Kommission.

Der Gesetzentwurf wurde letzte Woche erstmals im Bundestag und wird diesen Freitag erstmals im Bundesrat beraten. Zeitgleich liegt er der EU-Kommission zur Prüfung vor. Sollte es bei diesem schlechten Gesetzentwurf bleiben, werden wir Grünen im Europaparlament alles tun, um auf ein Vertragsverletzungsverfahren zu drängen – für mehr Bürgerenergie in Deutschland und für besseren Klimaschutz.

Mit energischen grünen Grüßen, Sven Giegold

Quelle

Sven Giegold 2020

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren