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pixabay.com | Michael Knoll

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Gebäudemodernisierungsgesetz: Mieter*innenschutz reicht nicht, Klimaschutz bleibt auf der Strecke

BUND zur Einigung beim Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Einigung von Union und SPD zum Mieter*innenschutz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) kommentiert Irmela Benz Colaço.

„Die geplanten Regelungen zum Mieter*innenschutz beim Einbau neuer fossiler Heizungen reichen nicht. Die Pläne der Bundesregierung, den Einbau weiter zu erlauben, sind klima- und sozialpolitisch fahrlässig. Sollte sie daran festhalten, fordern wir, dass Vermietende die Kostenrisiken ihrer fossilen Fehlentscheidung vollständig tragen.

Die Bundesregierung will richtigerweise Vermietende an den Heizkosten beteiligen, wenn sie eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. Doch Mietende sollen immer noch die Hälfte der CO2-Kosten, Netzentgelte und Kosten für ‚Bio-Brennstoffe‘ tragen. Für unsanierte Gebäude mit niedrigen Mieten soll es eine Härtefallregel geben. Gerade in diesen Gebäuden ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, die Bewohner*innen vor hohen Heizkosten zu schützen und nicht Fehlentscheidungen von Vermietenden zu subventionieren. Denn dort frieren schon heute viele Menschen, weil sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten können. Bei unsanierten Häusern sind außerdem die Potenziale für den Klimaschutz besonders hoch. Deshalb braucht es für diese Gebäude Boni für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen und die Sanierung. 

Im Vergleich zu einer Wärmepumpe können beim Einbau einer neuen Gasheizung über 19 Jahre gerechnet in einer 70 Quadratmeter-Wohnung 18.000 Euro an zusätzlichen Heizkosten entstehen. Die Klimaziele sind mit einem fossilen ‚Weiter-so‘ nicht erreichbar. Die aktuelle Energiekrise verdeutlicht die geopolitische Brisanz eines solchen Rollbacks. Wir fordern, dass die Bundesregierung die Notbremse zieht und mit ihrer Energiepolitik Lösungen für die Krisen unserer Zeit liefert, statt sie weiter zu befeuern.“

Hintergrund: 

SPD und Union haben sich beim Gebäudemodernisierungsgesetz auf eine Regelung zum Mieter*innenschutz geeinigt. Vermietende sollen demnach die Hälfte der Kosten für die „Bio-Brennstoffe“ übernehmen müssen, die laut der Eckpunkte zum Gesetz stufenweise ansteigen sollen, außerdem die Netzentgelte und die CO2-Kosten. Für Gebäude in schlechtem energetischen Zustand und mit niedrigen Mieten soll eine Härtefallregel greifen, die Ausgestaltung ist offen. Nach Berechnungen des Fraunhofer ISI für den BUND können sich in einer 70 Quadratmeter-Wohnung die Mehrkosten im Betrieb einer fossilen Heizung im Vergleich zu einer Wärmepumpe über 19 Jahre gerechnet (2027 – 2045) auf 18.000 Euro aufsummieren.

Quelle

BUND.net / Irmela Benz Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 2026

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