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EU-Kommission: Fortschrittsbericht zu den erneuerbaren Energien

Die Europäische Kommission hat ihren Fortschrittsbericht zu den Erneuerbare-Energien-Zielen für 2020 veröffentlicht.

Daraus geht hervor, dass die EU bei der Erreichung ihres 20-%-Ziels auf Kurs ist. Mit einem prognostizierten Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 15,3 % im Jahr 2014 kommen die EU und eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten gut voran. 25 Mitgliedstaaten werden ihre nationalen Ziele für 2013/2014 voraussichtlich erreichen.

Diese Ergebnisse sind in dem Bericht der Europäischen Kommission von 2015 über die Fortschritte zu finden, die bei der Erreichung des verbindlichen EU-Ziels eines Erneuerbare-Energien-Anteils von 20 %, des 10-%-Ziels für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor und der verbindlichen nationalen Ziele für 2020 erzielt wurden.

„Der Bericht zeigt erneut, dass Europa bei den erneuerbaren Energien gut abschneidet und dass erneuerbare Energien gut für Europa sind. Die Pro-Kopf-Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen ist in Europa dreimal so hoch wie in der restlichen Welt. Bei uns arbeiten mehr als 1 Million Menschen in der Erneuerbare-Energien-Branche, in der ein Umsatz von über 130 Mrd. EUR pro Jahr erwirtschaftet wird. Wir exportieren jährlich erneuerbare Energien im Wert von 35 Mrd. EUR,“ sagte Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie.

Mit einem prognostizierten Erneuerbare-Energien-Anteil von 5,7 % im Verkehrssektor im Jahr 2014 ist das 10-%-Ziel anspruchsvoll, jedoch nach wie vor erreichbar, da in einigen Mitgliedstaaten gute Fortschritte erzielt wurden.

25 Mitgliedstaaten werden ihre nationalen Erneuerbare-Energien-Ziele für 2013/2014 voraussichtlich erreichen. 26 Mitgliedstaaten haben ihre Ziele für 2011/2012 erreicht. Da die Zwischenziele in den nächsten Jahren anspruchsvoller werden, müssen einige Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen möglicherweise intensivieren, um den eingeschlagenen Kurs halten zu können, was den Gebrauch von Mechanismen der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten einschließen kann.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie funktioniert

Der Bericht zeigt, dass die Erneuerbare-Energien-Richtlinie funktioniert: Durch die Nutzung erneuerbarer Energien wurde Folgendes bewirkt:

  • 2012 wurden ca. 326 Mio. t CO2-Emissionen und 2013 ca. 388 Mio. t CO2-Emissionen vermieden.
  • Die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen sank 2013 in der EU um 116 Mio. t RÖE.

Für die Energieversorgungssicherheit der EU waren in diesem Zusammenhang folgende Entwicklungen von Bedeutung:

  • 30 % des gesamten vermiedenen Einsatzes fossiler Brennstoffe im Jahr 2013 waren darauf zurückzuführen, dass Erdgas durch erneuerbare Energien ersetzt wurde.
  • Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten konnten ihren Bruttoinlandsverbrauch von Erdgas um mindestens 7 % senken.

Im Bericht heißt es weiter, dass erneuerbare Energien außerdem immer mehr zu weithin akzeptierten, gängigen Energiequellen werden, wobei die Ziele für 2020 zu einem wesentlichen Faktor für die von Europa angeführten weltweiten Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien und für Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien weit über Europas Grenzen hinaus geworden sind.

Hintergrund

Bei dem Fortschrittsbericht zu den erneuerbaren Energien, der jetzt, fünf Jahre vor dem Jahr 2020, erstellt wurde, handelt es sich somit um die Halbzeitbewertung der Fortschritte, die bei der Erreichung der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für 2020 festgelegten Ziele gemacht wurden. Alle zwei Jahre werden durch solche Berichte die Fortschritte der EU und der Mitgliedstaaten beim Erreichen der verbindlichen Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bewertet, die Teil des 2009 verabschiedeten Klima- und Energiepakets war. Der Bericht enthält auch eine Bewertung der Realisierbarkeit des 10-%-Ziels für erneuerbare Energien im Verkehrssektor und der Nachhaltigkeit der verbrauchten Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe.

EU-Rechtsvorschriften zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien gibt es seit 2001, als die erste Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen angenommen wurde. Auf diese folgte die Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor im Jahr 2003.

Weitere Informationen

European Commission
Quelle

European Commission 5015

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