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EU-Kommission gegen diskriminierende Gebühren für solaren Eigenverbrauch

In einer aktuellen Veröffentlichung positioniert sich die EU-Kommission klar für Ausbau und Schutz des Eigenverbrauchs von erneuerbaren Energien.

Diskriminierende Gebühren oder komplizierte Genehmigungsverfahren soll es demnach in Zukunft nicht mehr geben. Außerdem soll die Investitionssicherheit für Eigenverbrauchsprojekte auch bei Änderungen in der Förderstruktur gewahrt bleiben.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Factsheet zur „Neugestaltung des Strommarkts und Stärkung der Verbraucher“ veröffentlicht. Darin betont die Kommission unter anderem die Bedeutung des Eigenverbrauchs von regenerativ erzeugtem Strom. Eigenverbrauch könne Netzverluste vermeiden helfen, weil der Strom am selben Ort erzeugt und verbraucht wird, meint die Kommission. Zudem könne er auch die Energiesystemkosten senken und private Investitionen zur Finanzierung der Energiewende mobilisieren.

Daher soll der Eigenverbrauch nach Einschätzung der Kommission mit besonderen Maßnahmen geschützt beziehungsweise gefördert werden. In der Veröffentlichung heißt es zum Beispiel: „Verbraucher müssen unter fairen Bedingungen ihre eigene Energie erzeugen und verbrauchen können, um Geld zu sparen, umweltbewusst zu handeln und die Versorgung zu sichern.“ In einem anderen Absatz steht: „Die Kommission hat bewährte Verfahrensweisen ermittelt, um die EU-Länder bei der kosteneffizienten Förderung des Eigenverbrauchs zu unterstützen.“

Was konkret unter „bewährten Verfahrensweisen“ zu verstehen ist, vertieft die EU Kommission in dem 14-seitigen Arbeitsdokument „Best practices on Renewable Energy Self-consumption“. Unter „best practices“ versteht die Kommission demnach unter anderem Folgendes:

  • Grundsätzliche Genehmigung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien und dezentraler Speicherung
  • Einführung vereinfachter Genehmigungsverfahren, unter anderem durch eine einfache Mitteilung für kleine Erneuerbare-Energien-Projekte
  • Vermeidung von diskriminierenden Gebühren für Eigenverbrauchsprojekte
  • Wenn Änderungen an der Förderstruktur notwendig und angemessen erscheinen, soll die Stabilität bereits getätigter Investitionen in Eigenverbrauchsprojekte gewährleistet bleiben
  • Präferenz für Eigenverbrauchsregelungen gegenüber Net-Metering-Regelungen
  • Vermeidung von rückwirkenden Änderungen der Unterstützung für bestehende Eigenverbrauchsprojekte um Investitionssicherheit zu gewährleisten

Das vollständige englische Dokument zum Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien kann auf der Seite der EU-Kommission heruntergeladen werden.

Quelle

pv-magazine.de | Mirco Sieg 2015

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