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© Depositphotos | Tenebrous | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist „groß und bedeutend“ sowie „epochal für den Klimaschutz und für die Rechte der jungen Generation. Und es sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

EU-Lieferkettengesetz: EU-Rechtsausschuss legt starken Vorschlag vor

EU Kommission muss jetzt reagieren. Ein großer Erfolg für faire Lieferketten! Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat für einen konkreten Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz gestimmt.

Das fast einstimmige Ergebnis (21 Stimmen dafür, eine Stimme dagegen und eine Enthaltung) ist ein klares Signal an die EU-Kommission für ein starkes Gesetz. Wir Grünen haben ein Lieferkettengesetz schon lange gefordert. Dass es nun dazu kommt, ist ein Riesenerfolg nicht nur für meine finnische Fraktionskollegin Heidi Hautala, die für uns Grüne am Verhandlungstisch saß. Auch unsere Vorsitzende des Binnenmarktausschusses Anna Cavazzini engagiert sich seit Jahren für dieses Gesetz. Auch die vielen Akteure in der Zivilgesellschaft, die sich seit langem für ein Lieferkettengesetz einsetzen, können sich diesen Durchbruch auf die Fahnen schreiben.

Die Entscheidung (27.01.2021) muss zwar noch im März vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden, doch da es sich um einen “legislativen Initiativbericht” handelt, muss die EU-Kommission reagieren. Denn das Europaparlament hat auf diese Weise – anders als viele glauben – auf eigene Initiative die Möglichkeit, von der EU-Kommission Gesetzesvorschläge einzufordern. Und die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich verpflichtet, bei “legislativen Initiativberichten” stets zu liefern.

Der Rechtsausschuss will Unternehmen endlich in die Verantwortung nehmen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten ohne Ausbeutung und ohne Verletzung der Menschenrechte auskommen. Denn vom Handy bis zum Elektroauto, über T-Shirts bis hin zu Nahrungsmitteln – kaum ein Produkt hat heute keine internationale Lieferkette. Viele Unternehmen kümmern sich bereits mit großem Engagement um gerechte Standards in ihren Lieferketten. Andere wehren sich gegen verbindliche gesetzliche Vorgaben. Angefangen bei Gewinnung der Rohstoffe bis hin zu Verarbeitung und Entsorgung, werden Arbeitnehmer*innen vor allem im Globalen Süden weiterhin systematisch ausgebeutet, damit einige Unternehmen möglichst günstig produzieren und die Konsument*innen viel und billig kaufen können. 

Das wird sich jetzt ändern! Laut Gesetzesvorschlag des Rechtsausschusses haben Unternehmen in Zukunft die Pflicht, die Menschenrechte, die Umwelt und eine gute Unternehmensführung in ihren Aktivitäten zu respektieren. Damit dies kontrolliert werden kann, müssen sie ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt bewerten und veröffentlichen. Wo die Ausbeutung von Mensch oder Umwelt festgestellt wird, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dies zu unterbinden. Diese Regeln sollen für alle großen Unternehmen und alle börsennotierten oder risikoreichen kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Damit die neuen Regeln auch von allen Unternehmen korrekt umgesetzt werden, ist die zivilrechtliche Haftung ist ein wesentlicher Bestandteil der vorgeschlagenen Richtlinie. Der Rechtsausschuss verlangt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Unternehmen haftbar gemacht werden können. Sie müssen Entschädigung für Schäden leisten, unter ihrer Kontrolle verursacht wurden.

Der Erfolg im Rechtsausschuss macht uns Mut für die anstehende Abstimmung im Plenum des Parlaments – und ist ein glasklares Zeichen an die EU-Kommission, ein ambitioniertes Gesetz vorzulegen. Auch CDU, CSU und SPD sollten in Berlin endlich Fortschritte machen. Seit Monaten blockiert die CDU die deutsche Umsetzung des Lieferkettengesetzes.

Quelle

Sven Giegold 2021

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