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EU: Neue Regeln für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet.

Die Leitlinien unterstützen die EU-Staaten darin, schrittweise zu einer marktorientierten Förderung der erneuerbaren Energien überzugehen. Sie enthalten auch Kriterien dafür, wie energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlastet werden können.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Es ist an der Zeit, dass die erneuerbaren Energien Teil des Marktgeschehens werden. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch an die Marktbedingungen angepasst werden. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen erschwinglicher wird.“

Kernpunkte der neuen Leitlinien sind:

Schrittweise Einführung von marktorientierten Mechanismen

Bei einigen erneuerbaren Energien sind die Technologien mittlerweile so weit ausgereift, dass sie in den Markt integriert werden sollten. Um die Kosteneffizienz zu erhöhen und Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, sollen nun in mehreren Schritten bis zum 1. Januar 2017 Ausschreibungsverfahren für die Zuweisung der staatlichen Förderungen eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten nationale Gegebenheiten flexibel berücksichtigen können.

In den Jahren 2015 und 2016 werden die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Pilotphase derartige Ausschreibungen für einen kleinen Teil ihrer neuen Stromkapazitäten erproben. Einspeisetarife sollen nach den neuen Leitlinien schrittweise durch Einspeiseprämien ersetzt werden, durch die erneuerbare Energien dem Spiel der Marktkräfte ausgesetzt werden. Kleine Anlagen werden aufgrund einer Sonderregelung aber weiterhin durch Einspeisetarife oder gleichwertige Förderungen unterstützt werden können. Außerdem haben die neuen Regeln keinen Einfluss auf bestehende Regelungen, die auf der Grundlage der derzeit geltenden Leitlinien genehmigt wurden.

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie

Die Abgaben für die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien schlagen sich immer stärker in den Energiekosten der Industrie nieder. Dies stellt für einige energieintensive Unternehmen eine sehr große Belastung dar, vor allem wenn sie sich mit starker internationaler Konkurrenz messen müssen. Daher bieten die neuen Leitlinien die Möglichkeit, für eine begrenzte Zahl energieintensiver Wirtschaftszweige, die für die gesamte EU festgelegt werden, diese Lasten zu verringern. Die Liste dieser Wirtschaftszweige in Anhang III der neuen Leitlinien hier

Zudem werden die Mitgliedstaaten sehr energieintensive Unternehmen entlasten können, auch wenn sie in anderen Wirtschaftszweigen tätig sind. Dies gilt für solche Unternehmen, bei denen die Stromkosten mindestens 20 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und deren Handelsintensität bei mindestens 4 Prozent aufweisen.

Förderung grenzübergreifender Energieinfrastrukturen mit Blick auf den europäischen Energiebinnenmarkt

Die neuen Leitlinien enthalten Kriterien für die Förderung von Energieinfrastrukturen und insbesondere von Vorhaben zur Verbesserung der grenzübergreifenden Energieflüsse und zum Ausbau der Infrastrukturen in den weniger entwickelten Gebieten Europas.

Beihilfen zur Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung

Eine weitere Neuerung besteht in der Genehmigung von Beihilfen zur Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung, sofern tatsächlich das Risiko besteht, dass die Stromerzeugungskapazitäten nicht ausreichen. Auf dieser Grundlage können die Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen einführen, die beispielsweise dazu dienen, Erzeuger zum Bau neuer Erzeugungskapazitäten zu ermutigen oder sie von der Schließung bestehender Anlagen abzuhalten oder um Verbraucher für einen geringeren Energieverbrauch in den Spitzenlastzeiten zu belohnen.

Parallel dazu wird die Kommission auch Verfahren für die Durchführung bestimmter Beihilfemaßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und Energie vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen mehrere Kategorien von Umwelt- und Energiebeihilfen in die anstehende Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufgenommen werden.

Das bemerkenswerte Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren, das zum Teil auf öffentliche Förderungen zurückzuführen ist, hat Fortschritte bei den Umweltzielen ermöglicht, aber auch zu starken Marktverzerrungen und steigenden Kosten für die Verbraucher geführt. Die Kommission hat dieser Entwicklung in den neuen Leitlinien, die vom 1. Juli 2014 bis Ende 2020 gelten werden, Rechnung getragen.

Mehr Informationen in der vollständigen Pressemitteilung und diesem Memo in englischer Sprache.

Eine vollständige Liste der Wirtschaftszweige, die bei der Förderung erneuerbarer Energien entlasten werden können, finden Sie im Anhang III der neuen Leitlinien hier

Quelle

Europäische Kommission 2014

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