EU-Richtlinien entlasten Industrie und führen zu weiteren Steigerungen der EEG-Umlage
Das Freiburger Öko-Institut hat in einer „Schnellanalyse“ berechnet, welche Auswirkungen die von der Europäischen Kommission vorgelegten neuen Richtlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen auf die Entwicklung der EEG-Umlage haben könnten.
Die Richtlinien enthalten auch Bestimmungen, die sich auf die in Deutschland geltende „besondere Ausgleichsregelung“ zur Umlagebefreiung so genannter stromintensiver Betriebe beziehen. Da die EU-Kommission im Dezember 2013 wegen dieser Industrieprivilegien ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnet hat, müssen sie bei der anstehenden Novelle des EEG europarechtskonform geregelt werden (sonst müsste möglicherweise mehrere Jahre lang auf eine gerichtliche Klärung gewartet werden).
Das Öko-Institut hat mit einem eigenen Rechenmodell, das Daten zu Stromverbrauch, Stromeigenerzeugung, Bruttowertschöpfung und anderen Kenngrößen der deutschen Wirtschaftsunternehmen einbezieht, die Auswirkungen kalkuliert, die sich aus der Umsetzung der von der EU-Kommission gemachten Vorschläge ergeben.
Da diese Vorschläge an verschiedenen Stellen Interpretations- und Handlungsspielraum lassen, wurden verschiedene Szenarien kalkuliert. Auch bei einer restriktiven Umsetzung der Vorgaben ergibt sich jedoch, dass der Beitrag der Industrie zur Finanzierung der EEG-Umlage gegenüber dem heutigen Stand sinkt und der von allen nicht privilegierten Verbrauchern aufzubringende Betrag entsprechend steigt.
Im günstigsten Fall wäre demnach eine Steigerung der „normalen“ EEG-Umlage um 0,1 Cent je Kilowattstunde zu erwarten, im ungünstigsten Fall hingegen um 0,8 Cent (aktuell beträgt die Umlage 6,24 Cent je Kilowattstunde).
Quelle
PHOTON 2014Freiburger Öko-Institut 2014