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EU verhängt vorläufige Strafzölle auf chinesische Solarimporte von 11,8 Prozent

Jetzt ist es amtlich: Die Europäische Kommission verhängt vorläufige Anti-Dumping-Zölle in Höhe von 11,8 Prozent auf Importe von chinesischen Solarmodulen in die EU.

Diese Entscheidung hat  die Kommission heute (Dienstag) einstimmig in Brüssel entschieden. Dieser relativ niedrige Strafzoll soll zunächst für zwei Monate gelten und wird danach automatisch auf  47,6 Prozent angehoben – für eine Dauer von vier Monaten. Mit dem moderaten Satz zu Beginn der zweistufigen Strafzollerhebung will die Kommission den Einwänden aller Beteiligten Rechnung tragen und die Möglichkeit zur raschen Aufnahme von Verhandlungen geben.

Handelskommissar Karel De Gucht sagte dazu heute in Brüssel: „Der Entscheidung für die Zölle ist eine neunmonatige Untersuchung vorausgegangen, während der alle Beteiligten angehört wurden. Die Frist  der ersten zwei Monate läuft am 6. August aus. Bis dahin steht die Einladung an China, in Verhandlungen einzutreten. Geschieht dies nicht, greifen die höheren Zölle.“

Während der vergangenen neun Monate hatte die Kommission Untersuchungen teils auch vertraulicher Unterlagen bei Unternehmen aus der Solarbranche in der EU und in China durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen gaben den Ausschlag für die Erhebung der Strafzölle. Gemessen am Wert der Einfuhren handelt es sich um das bedeutendste Antidumpingverfahren, das die Europäische Kommission je durchgeführt hat.

  • Das Statement von Karel De Gucht gibt  es auf Englisch hier
  • Zu dem Verfahren von Anti-Dumping-Untersuchungen gibt es weitere Informationen hierhierund hier und in diesem Memo
Quelle

Europäische Kommission 2013

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