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Europaparlament setzt strenge Grenzen für Hochfrequenzhandel und Nahrungsmittelspekulation durch

Einigung bei Finanzmarktrichtlinie MiFID.

Die EU begrenzt die Spekulation mit Nahrungsmitteln scharf. Das Geschäft mit dem Hunger wird in Europa nicht mehr möglich sein. Über zwei Jahre Verhandlungsarbeit im Europaparlament haben sich ausgezahlt.

Nach zähen und manchmal harten Verhandlungen haben sich gestern Europaparlament, Rat der Mitgliedsländer und EU-Kommission auf einen gemeinsamen Text zur Finanzmarktrichtlinie MiFID geeinigt. MiFID in Verbindung mit der dazugehörenden direkt anwendbaren Verordnung MiFIR hat aber einen viel weiteren Anwendungsbereich. Vom Anlageprodukt für Kleinanleger, über Börsenhandel institutioneller Anleger bis zu Hochfrequenzhandel und Spekulationen mit Waren- oder Energiederivaten werden alle Wertpapiergeschäfte von MiFID erfasst.

Damit greift dieses teilweise sehr technische Regelwerk sehr direkt in den Alltag der meisten Menschen in Europa ein, hat aber auch ernsthafte Auswirkungen auf Rohstoffmärkte und damit auch auf Lebensmittelpreise.

Im Bereich der Spekulation mit Rohstoffen und den Auswirkungen auf Lebensmittelpreise konnten wir einen großen Erfolg erzielen. Die Regelung zu Positionslimits, auf die sich die Verhandlungspartner geeinigt haben, ist stärker als jeder der ursprünglichen Texte von Parlament, Rat und Kommission.

Einen weiteren großen Fortschritt konnten wir im Bereich des Hochfrequenzhandels erreichen. In der Vergangenheit haben Fälle wie der “Flash-Crash” oder der Fall “Knight-Capital” gezeigt, dass es große Risiken birgt, den Handel mit Wertpapieren in irrsinnig hoher Frequenz ohne Interventionsmöglichkeit an Computeralgorithmen zu delegieren. Wir konnten die Grüne Forderung durchsetzen, nach der neue Handelsprogramme unter realen Bedingungen von den Handelsplätzen getestet werden müssen.

Das klingt zwar selbstverständlich, ist aber im Augenblick nicht der Fall und konnte von uns erst nach zähen Verhandlungen durchgesetzt werden. Der Zusammenbruch von Knight-Capital hätte so verhindert werden können. Geschäfte von Hochfrequenzhändlern müssen zukünftig für andere Marktteilnehmer erkennbar gemacht werden. Außerdem wird durch neue Vorschriften zu den Börsengebühren die Praxis mittels massenhafter Orders, die binnen Millisekunden wieder zurückgezogen werden, Preise zu testen, deutlich unattraktiver.

Im Bereich des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt ist das Ergebnis bestenfalls durchwachsen. Der Text der Einigung enthält immerhin einige Fortschritte für Anleger zur Transparenz, zur Schärfung des Profils der Honorarberater und zum europaweiten Verbot gefährlicher oder verbraucherschädigender Finanzprodukte. Der wichtigste Grüne Erfolg hier ist, dass die versteckten Kosten von Finanzprodukten erstmals wirklich klar auf Heller und Pfennig offengelegt werden müssen: Jedes Jahr bekommen etwa Anleger von Fonds und Zertifikaten eine Gebührenrechnung.

Bei der Gleichbehandlung von Investmentprodukten im Versicherungsmantel konnte sich das Parlament nicht gegen den Rat durchsetzen. Bis zuletzt verhinderten vor allem die deutsche und die französische Regierung, dass Versicherungskunden bei Lebensversicherungen die gleichen Rechte bekommen wie Anleger in Fonds. Großbritannien trat dagegen für fairen Wettbewerb zwischen Lebensversicherungen und Investmentfonds ein. Für das von den Grünen geforderte Ende des provisionsgetriebenen Finanzvertriebs konnten wir leider schon bei der vorangegangen Abstimmung im Parlament keine Mehrheit finden. Hier haben nun die Mitgliedsländer die Möglichkeit, weitergehenden Verbraucherschutz zu verankern als die EU.

Das Ergebnis zur Finanzmarktrichtlinie Mifid ist auch ein guter Tag für Europa. Bürgerinnen und Bürger sehen: Engagement zahlt sich aus. Die Europäische Demokratie funktioniert. Das Europaparlament kann die lauten Stimmen der Bürgerinnen und Bürger auch gegen mächtige Lobbys durchsetzen!

Quelle

Sven Giegold 2014

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