Fracking auf dem Prüfstand
Nach einem internen Eckpunktepapier von Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium soll Fracking weitgehend verboten werden – allerdings nur bis 3.000 Meter unter Tage.
Konventionelles Fracken soll weiterhin erlaubt bleiben. Nach der Sommerpause soll die neuen Regeln beschlossen werden. Kritiker fordern hingegen ein vollständiges Frackingverbot für Deutschland.
Im Rausch der Fußball-WM wird derzeit das umstrittene Fracking gesetzlich neu geregelt. Nach einem von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verfassten Eckpunktepapier, das klimaretter.info vorliegt, soll die umstrittene Technologie zur Förderung von Gas und Erdöl oberhalb von 3.000 Metern verboten werden. In diesem Bereich gibt es vor allem Schiefergasvorkommen, sogenannte unkonventionelle Gasvorkommen. Die herkömmlichen Erdgas- und Erdölreserven liegen hingegen weitaus tiefer, bei Erdgas bis zu sechs Kilometer. Fracking an sich wird also nicht verboten. Nur Wasserschutz- und Heilquellengebiete sowie Einzugsbereiche von Talsperren, Seen und Trinkwasserreserven sollen besonders geschützt werden: Hier wird das Fracking ganz verboten.
Zudem muss das Gemisch aus Sand, Chemikalien und großen Mengen Wasser, das beim Fracking unter hohem Druck in den Boden gepresst wird, umweltverträglich sein und nicht das Grundwasser gefährden, heißt es in dem Papier, das an die Bundestagfraktion der SPD adressiert ist. Allerdings wird dieses Gemisch auch zur Gewinnung von konventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen eingesetzt. Dieses konventionelle Fracken soll aber weiterhin erlaubt bleiben, da nach Ansicht der beiden Ministerien bisher keine negativen Auswirkungen auf „Gesundheit und Trinkwasser“ nachgewiesen worden sind. Trotzdem will man dem Brief zufolge auch bei der konventionellen Gas- und Erdölgewinnung „zusätzliche Regelungen einführen, unter anderem darf die eingesetzte Frackflüssigkeit insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein“.
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Quelle
KLIMARETTER.INFO | Susanne Götze 2014