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Gabriel lehnt Kernforderungen der Länder ab

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den wichtigsten Änderungswünschen der Länder am Entwurf der EEG-Reform eine Abfuhr erteilt.

So bleibt das Ministerium bei seinen Kernpunkten: den Ausschreibungen als dem Haupt-Fördermodell für die Erneuerbaren ab 2017, den Ausbaukorridoren und der stärkeren Belastung des Eigenverbrauchs von Strom bei der EEG-Umlage. Das geht aus denGegenäußerungen der Regierung an den Bundesrat hervor.

Begründet wird das vor allem mit den Kosten. Die Vorschläge des Bundesrates würden die von den nicht befreiten Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage erhöhen – und seien deswegen abzulehnen.

Die Länder hatten in einer Liste mit etwa 100 Änderungswünschen gefordert, den Stichtag 23. Januar 2014 zu verschieben, ab dem die neuen Fördersätze für die Windenergieanlagen gelten sollen, außerdem dem Ausschreibungsmodell eine längere Erprobungsphase zu geben und mehr Rücksicht auf Biogas- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu nehmen.

Zwar muss die EEG-Reform noch durch den Bundesrat, doch sind dort den Ländern die Hände mehr oder weniger gebunden. Sie können das Verfahren nur verzögern, aber nicht mehr aufhalten. Die Länder haben ihre generelle Bereitschaft erklärt, die Reform mitzutragen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | bra 2014

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