Geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes bleibt hinter den Erfordernissen zurück
KWK als Eckpfeiler der Energiewende wird weiter vernachlässigt.
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) genügt der Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz) nicht den Erfordernissen der Energiewende. „Dieses Gesetz schraubt das Ausbauziel der umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung herunter. Das große Potential der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz wird verschenkt“, sagte Werner Neumann, Energie-Experte beim BUND.
Neumann kritisierte, dass vor allem kleinere dezentrale KWK-Anlagen nicht ausreichend gefördert würden. Insbesondere solle künftig die Eigenstromnutzung aus KWK – wie zum Beispiel bei Krankenhäusern oder Gewerbebetrieben – nicht mehr gefördert, andererseits jedoch durch die EEG-Umlage belastet werden. „Was hier als KWK-Förderung verkauft wird, ist letztlich eine Behinderung des KWK-Ausbaus“, sagte Neumann.
Damit vergebe die Bundesregierung eine Chance, mit der effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme große Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxids einzusparen. Eine höhere Anzahl von KWK-Anlagen, mit Wärmespeichern kombiniert, könnte zudem für einen besseren Ausgleich mit dem schwankendem Wind- und Solarstrom sorgen, sagte der BUND-Experte.
„KWK kann zur regionalen Energiesicherheit sehr viel beitragen und ist deutlich kostengünstiger als Maßnahmen wie etwa der überregionale Netzausbau“, sagte Neumann. Zwar habe die Bundesregierung im Zuge des Kompromisses zu Kohlekraftwerken die KWK-Förderung aufgestockt. Dies genüge jedoch noch nicht, um für einen ausreichend schnellen Ausbau zu sorgen. Eine besonders bittere Pille sei, dass diese Einigung dazu geführt habe, dass weniger Braunkohlestrom vom Netz gehe. „Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sind zwei Seiten einer Medaille, die Energiewende heißt“, sagte der BUND-Experte.
Mit Nah- und Fernwärme aus KWK-Anlagen könnten insbesondere Großstädte und Ballungsräume effizient und klimafreundlich mit Warmwasser und Heizwärme versorgt werden. Die KWK-Novelle müsse daher dringend mit entsprechenden Änderungen in Bau- und Planungsgesetzen sowie mit einer umfassenden Fortbildung für Planer und Architekten einhergehen. „Für die Zukunft gilt: Wird die derzeit teilweise eingesetzte Kohle durch Gas und später beispielsweise durch mit erneuerbarem Strom produziertes Windgas ersetzt, dann können KWK-Anlagen künftig noch umweltfreundlicher betrieben werden als heute“, sagte Neumann.
Der BUND fordere daher, das Ziel von 25 Prozent KWK an der Gesamt-Stromerzeugung beizubehalten. Um die gesunkenen Börsenstrompreise zu kompensieren, müsse der KWK-Zuschlag für die Anlagen außerdem deutlich um drei bis vier Cent pro Kilowattstunde angehoben und die Gesamtförderung auf drei Milliarden Euro gesteigert werden. Dies würde zwar die Strompreise um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde erhöhen, wäre jedoch mit einem großen Klimaschutzeffekt und dann möglichen Abstrichen beim Ausbau der Stromnetze verbunden.