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Geplante Regelung der Eigenstromumlage im EEG

Umwelt- und Energieminister  Franz Untersteller: „Der Schildbürgerstreich zu Lasten kleinerer Betriebe und privater Haushalte gefährdet die Energiewende“.

Mit Ablehnung hat Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller auf Meldungen reagiert, wonach die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag planen, künftig von allen neuen Eigenstromerzeugern eine Abgabe von 40 Prozent der EEG-Umlage zu verlangen und jegliche Bagatellgrenzen für Kleinanlagen zu streichen.

Gerade kleine Anlagen müssten vielmehr auch weiterhin von der Abgabepflicht ausgenommen werden, forderte der Minister heute (13.06.). „Der Aufwand, den Eigenverbrauch zu erfassen und die EEG-Umlage einzutreiben, ist gerade bei kleineren Photovoltaikanlagen deutlich höher als der mögliche Ertrag“, betonte Minister Untersteller.

Für kleinere Unternehmen und Privathaushalte würden sich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Solaranlagen somit nicht mehr rechnen, ihr Ausbau würde damit faktisch zum Erliegen kommen.

Es hätte auch keinen spürbaren Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage, wenn man solche Anlagen einbeziehen würde. „Wenn überhaupt, würde ein Durchschnittshaushalt deswegen maximal 2 Cent im Jahr weniger EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Anlagen jetzt in die Umlagepflicht aufnehmen zu wollen, kommt daher einem Schildbürgerstreich gleich“, betonte der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Untersteller begrüßte zwar, dass Betreiber von größeren Anlagen zur Eigenstromversorgung einen solidarischen Beitrag zur EEG-Umlage leisten sollen und dass die ursprünglich hierbei von der Bundesregierung geplante Privilegierung der Industrie gegenüber Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und privaten Haushalten nunmehr offenbar vom Tisch sei. Allerdings sei der Satz von 40 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob der Eigenstrom aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder klimaschädlichen fossilen Kraftwerken stamme, deutlich zu hoch bemessen.

„Die Vergütungen für die Photovoltaik sind in den letzten beiden Jahren um rund 25 Prozent gesunken, ohne dass die Preise entsprechend gesunken wären. Wenn die Betreiber künftig jetzt noch 40 Prozent der EEG-Umlage leisten müssen, werden sich solche Investitionen, zum Beispiel in PV-Anlagen auf Dächern von Fabrikhallen, nicht mehr rechnen“, betonte der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Dieses „energie- und wirtschaftspolitische Eigentor“ berge die Gefahr, dass Industrie und Mittelstand als starker Partner der Energiewende verloren gingen, sagte Minister Untersteller weiter. Wie die Bundesregierung so ihre Ziele für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen wolle, sei ihm ein Rätsel. „Der Satz muss daher noch deutlich abgesenkt werden“, forderte Franz Untersteller, „ansonsten wird das EEG zu einem Erneuerbare-Energien-Verhinderungs-Gesetz.“

Quelle

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2014

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