‹ Zurück zur Übersicht
pixabay.com | blickpixel

© pixabay.com | blickpixel

Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

VKU: „Aufwand und Nutzen müssen stimmen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Referentenentwurf zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht. Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Wir begrüßen den Entwurf, weil damit alle notwendigen Regelungen zum Rollout intelligenter Messesysteme und moderner Messeinrichtungen gebündelt werden. Wichtig ist für die Stadtwerke jedoch, dass Aufwand und Nutzen für Kunden und Messstellenbetreiber stimmen müssen. Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass Abrechnungen und Vertragsbeziehungen unnötig aufgebläht und somit unpraktisch und teuer in der Anwendung werden. Das bringt keine Akzeptanz beim Kunden und bringt unnötige Bürokratie auf allen Seiten.“ 

Nach dem aktuellen Entwurf ist der Messstellenbetreiber, in der Regel der Betreiber eines Verteilnetzes, verpflichtet, den Smart-Meter-Rollout bei den Kunden in seinem Netz durchzuführen. Die Kosten für Installation und Betrieb solcher intelli-genten Messsysteme/moderner Messeinrichtungen darf er bis zu jeweils fest ge-regelten Preisobergrenzen (Beispiel: 100 Euro pro Jahr für ein intelligentes Messsystem ab einem Jahresverbrauch größer 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden) dem Kunden jährlich in Rechnung stellen. „Und zwar separat. Ein Kunde würde dann neben der Stromrechnung noch eine weitere Rechnung, und zwar für das Messen per Smart-Meter oder digitalen Stromzähler bekommen. Verbraucherfreundlich geht anders“, so Reiche. 

Im Zusammenhang mit den intelligenten Messsystemen sollen zudem die Anforderungen an den Datenaustausch und die Pflichten der übrigen, an der Datenkommunikation Beteiligten neu geregelt werden. Für den VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft kommt das einem gravierenden Eingriff in die etablierte Aufgabenverteilung gleich, und die Verteilnetzbetreiber werden somit benachteiligt. Die bisherige Aufgabe der Verteilnetzbetreiber zur Durchführung der sogenannten Bilanzkreisabrechnung soll künftig in wesentlichen Teilen von den Betreibern der Übertragungsnetze übernommen werden.

Die etablierte und be-währte Zweistufigkeit soll mit der Einführung von Smart Metern abgeschafft werden. Eine solche Regelung ist für die kommunalen Unternehmen kontraproduktiv und unnötig kompliziert, um die Energiemengenbilanzierung effizient durchzuführen. Denn die hierfür notwendige ‚IT-Systemwelt‘ ist bereits bei der etablierten „Datendrehscheibe“ Verteilnetzbetreiber vorhanden, bei den Übertragungsnetzbetreibern müsste diese parallel neu aufgebaut werden. Mit den entsprechenden Kosten natürlich. Dieser heute bei den Verteilnetzbetreibern lokal erfolgreich betriebene Prozess würde künftig bei den vier jeweils regional abgegrenzten Übertragungsnetzbetreibern zentralisiert, „was faktisch eine Monopolisierung ist“, so Reiche.

Das Gesetz biete kommunalen Unternehmen gleichwohl Potenzial für neue Geschäftsfelder. Reiche: „Vor allem im Zusammenwirken mit Wohnungsbaugesellschaften sehen wir Chancen, z. B. bei der Bündelung des Messstellenbetriebs von Gas, Wasser, Fernwärme oder Heizwärme.“ 

Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende umfasst und bündelt alle notwendigen Regelungen zum Rollout intelligenter Messsysteme (iMsys; „Smart-Meter“) beziehungsweise moderner Messeinrichtungen (mM; „Digitale Zähler“ gemäß Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI), insbesondere zu den Einbauverpflichtungen und zum Finanzierungsmodell. Damit weicht der Gesetzgeber vom ursprünglich geplanten Vorgehen ab, den bestehenden Regelungen lediglich drei Verordnungen hinzuzufügen. Das Gesetz schreibt unter anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und Schutzprofile gemäß der BSI-Richtlinien. Auch werden Regelungen für die Kommunikation von Daten und der Zugriff auf diese getroffen.

Quelle

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) 2015

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren