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Gewerbesteuersplitting für Solarparks beschlossen

Künftig werden auch Standortgemeinden, in denen Photovoltaik-Kraftwerke stehen, von den Einnahmen aus der Gewerbesteuer profitieren.

Bislang flossen die Einnahmen immer an die Gemeinden, in denen die Betreiber ihren Sitz haben. Für alte Photovoltaik-Anlagen gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.

Der Bundesrat hat nun endlich das Gewerbesteuersplitting für die Photovoltaik beschlossen. Nach dem Vorbild der Windkraft wird es künftig eine Aufteilung der Einnahmen zwischen Standort- und Betreibergemeinden geben. Die Gemeinde, in der der Solarpark nach dem 1. Juli ein Solarpark angeschlossen wird, erhält demnach künftig 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen bekommen. Die Betreibergemeinden, in denen der Projektierer seinen Sitz hat und die bisher allein die Einnahmen bekommen haben, erhalten ab der zweiten Jahreshälfte nur noch 30 Prozent.

Die Regelung gilt erst einmal nur für neue Photovoltaik-Anlagen. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren geplant, ehe die Aufteilung für alle Solarparks gelten soll. Den beteiligten Kommunen werde damit ausreichend Zeit gegeben, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen, heißt es bei dem Verband.

Der BSW-Solar begrüßt die Entscheidung des Bundesrats zu Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen. Ursprünglich sollte die Regelung schon Ende des vergangenen Jahres beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Sie scheiterte jedoch, da sie Teil eines großen Steuerpakets war, das in der Länderkammer durchfiel.

Quelle

pv magazine 2013

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