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Greenpeace Energy zu Ausschreibungs-Eckpunkten

Bundesregierung muss mit Sonderregeln Schaden für Bürgerenergie begrenzen.

Bürgerenergie-Projekte sollen von der geplanten Ausschreibungspflicht für neue Ökostrom-Anlagen ausgenommen werden. Das fordert der Hamburger Ökoenergie-Anbieter Greenpeace Energy in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieses hatte Ende Juli Eckpunkte für ein künftiges Ausschreibungsdesign vorgelegt und die Branche der erneuerbaren Energien bis Oktober um ihre Positionen gebeten. Laut Ministerium soll die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen nicht mehr über festgelegte Vergütungen, sondern über Auktionen ermittelt werden. Dabei erhalten in der Regel jene Bieter den Zuschlag, die mit möglichst geringen Förderkosten in das Ausschreibungsverfahren gehen.

„Der Zwang zu Ausschreibungen kann die für den Erfolg der Energiewende unerlässliche Vielfalt an Akteuren nachhaltig beschädigen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Eine von der Energie-Genossenschaft finanzierte Studie hat erst vor kurzem zahlreiche Nutzeneffekte von Bürgerenergie aufgezeigt, darunter eine positive Wirkung auf die lokale Wirtschaft sowie eine größere Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung. Greenpeace Energy kritisiert an den Plänen der Bundesregierung vor allem, dass Ausschreibungen kleinere und lokale Bürgerprojekte benachteiligen, weil diese ihre Kosten und Risiken, anders als große Anbieter, nicht auf viele Projekte verteilen können. Dies wird bereits im Vorfeld viele Akteure abschrecken.

Allerdings kann das Ministerium diesen Schaden für die Bürgerenergie begrenzen, wenn es die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungen entsprechend anpasst. Möglich wäre dies, indem den Betroffenen ein Betrag für die Förderung neuer EEG-Anlagen zugeteilt werden kann, ohne dass diesen Akteure in einer Ausschreibung mitbieten müssen. Ein entsprechendes Verfahren hat das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) im Auftrag von Greenpeace Energy und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband entwickelt: Bürgerenergie-Akteure sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition erhalten dabei die durchschnittlichen Förderbeträge der letzten sechs Auktionsrunden oder können alternativ den Grenzpreis der aktuellen Auktion wählen. „Diese Regelung gibt den Betroffenen weitgehende Sicherheit darüber, wie viel Förderung sie für ihr Anlagen-Projekt bekommen“, so Marcel Keiffenheim.

Grundsätzlich sind Ausschreibungen aus Sicht von Greenpeace Energy ein ungeeignetes Instrument, um für neue Ökostrom-Anlagen eine angemessene Förderung zu ermitteln, die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen und die Kosten der Energiewende zu senken. Die Energie-Genossenschaft sieht im Eckpunkte-Papier allerdings auch erste konstruktive Aspekte: So sei zu begrüßen, dass Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden bis zu einer Leistung von einem Megawatt von Ausschreibungen freigestellt sein sollen – oder dass die Bundesregierung nun so genannte „späte Ausschreibungen“ bei Windkraftprojekten an Land favorisiert. Eine solche späte Ausschreibung setzt voraus, dass die Bieter bereits über eine Projektgenehmigung nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz verfügen müssen. „Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte auch tatsächlich realisiert werden und verringert ein spekulatives Bieterverhalten, von dem vor allem große Anbieter mit vielen Projekten profitieren können“, so Keiffenheim.

Zudem sieht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung vor, jedem Projekt mit Förder-Zuschlag den jeweils gebotenen Preis zu zahlen. Dieses so genannte „Pay as bid“-Verfahren bewertet Greenpeace Energy positiver als die Alternative, allen im Bieterverfahren erfolgreichen Projekten die Förderhöhe des teuersten Projektes der Ausschreibungsrunde zu zahlen („Uniform Pricing“). „Dies wäre geradezu eine Einladung an große Marktplayer gewesen, ihre Förderwerte durch strategisches Bieten nach oben zu beeinflussen“, so Keiffenheim.

Greenpeace Energy sieht die Bundeswirtschaftsministerium nun in der Pflicht, die Regeln für das geplante Ausschreibungsdesign noch einmal im Sinne einer breiten Akteurs-Vielfalt zu überarbeiten. „Die Bundesregierung hat die Gefahren für die Bürgerenergie offenbar erkannt und erste Stellschrauben im Sinne der Bürgerenergie nachjustiert“, sagt Keiffenheim. Diesen Weg gelte es jetzt fortzusetzen.

Quelle

Greenpeace Energy eG | 2015

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