Große Kraftwerksfinanzierer lehnen verpflichtende Direktvermarktung ab
Die großen deutschen Kraftwerksfinanzierer sprechen sich nachdrücklich gegen eine verpflichtende Direktvermarktung für Strom aus erneuerbaren Quellen aus.
In der „Berliner Erklärung der Finanzwirtschaft zu den Rahmenbedingungen von Investitionen in Erneuerbare Energien“ warnen Bremer Landesbank, Commerzbank, Deutsche Kreditbank, GLS Bank, HSH Nordbank, Südwestbank, Sparkasse Bremen und Nord-Ostsee Sparkasse u.v.m. vor einer solchen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
„Eine verpflichtende Direktvermarktung würde zu einer Oligopolisierung zu Gunsten der großen Direktvermarktungsunternehmen führen und kleinere und mittlere Betreiber im Wettbewerb benachteiligen“, heißt es in der „Berliner Erklärung“, die in der ersten branchenübergreifenden Fachtagung unter Mitwirkung des Bundesverbands Erneuerbare Energie und seiner Spartenverbände erarbeitet wurde.
Gemeinsam kommen sie zu der Einschätzung, dass die verpflichtende Direktvermarktung den Anlagenbetreibern zusätzliche Risiken aufbürden würde, was nicht nur die individuellen Kredite, sondern auch die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Energiewende verteuern würde.
Statt einer verpflichtenden Direktvermarktung sollten lieber über sinnvolle Anpassungen der Rahmenbedingungen (Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Steuern) Anreize für eine möglichst erzeugungsnahe Stromvermarktung gesetzt werden.
Das EEG dürfe nicht in einer Weise verändert werden, die die Markteintrittsbarrieren für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Bürgerenergiegesellschaften, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher maßgeblich getragen haben, erhöht. Stattdessen sei an einer dezentralen Betreiberstruktur mit besonderem Augenmerk auf Bürgerbeteiligung fest zu halten. Mehr Akteure bedeuteten auch mehr Wettbewerb, so die Kraftwerksfinanzierer.
Außerdem fordern die Unterzeichner der „Berliner Erklärung“ Preisehrlichkeit beim Vergleich von fossil-atomaren und erneuerbaren Erzeugungsarten. Externe Kosten wie Umweltschäden müssten in die Stromkosten einfließen. Die Preise an der Strombörse bildeten nur die Grenzkosten ab. Diese sendeten aber keine Investitionssignale für neue Kraftwerkskapazitäten – weder für Erneuerbare Energien noch für konventionelle Kraftwerke.
Berliner Erklärung (PDF: 1 MB)
Quelle
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) 2013