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Hans-Josef Fell: Ausbau der Windkraft in Bayern ist maustot

„Es ist gekommen, wie wir prophezeit haben: Der Windkraftausbau in Bayernwurde durch die 10H-Regelung jäh abgebrochen.“

„Damit ist das Ende der Energiewende in Bayern eingeläutet, es sei denn, das Verfassungsgericht erklärt das 10H Gesetz für verfassungswidrig „, so die beiden Kläger gegen das 10H-Gesetz Hans-Josef Fell und Patrick Friedl in einer Pressemitteilung.

Nach aktuellen Daten des Bundesverbands Windenergie in Bayern (BWE-Bayern) sind die Quartals-Zahlen aus dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur eindeutig: „Es wurden von Juli bis September 2015 nur noch vier Windkraftanlagen in Bayern genehmigt,“ so Hans-Josef Fell, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und Präsident der Energy Watch Group. Patrick Friedl, Grünen-Stadtrat in Würzburg: „Seehofer, Aigner und die CSU-Landtagsfraktion haben ihr Ziel mit der 10H-Abstandregelung erreicht: Der Ausbau der Windkraft in Bayern ist maustot.“

Rückwirkend seit Februar 2014 entfalte das 10H-Gesetz nachweislich eine dramatische Wirkung auf Klimaschutz, Energiewende und die heimische Windkraftbranche, so Fell und Friedl. Windkraft sei in Bayern seit dieser Regelung faktisch „entprivilegiert“. Umso wichtiger wäre eine schnelle Entscheidung über die Klage der beiden Grünen-Politiker vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Doch alle Anfragen hierzu blieben ohne Ergebnis: noch immer ist kein Verhandlungs- oder Entscheidungstermin verkündet worden. Deshalb richten Fell und Friedl nochmals den dringenden Appell an die zuständigen Verfassungsrichter schnell zu entscheiden, da es eben um eine Verletzung von Rechtsgütern hohen Ranges ginge.

 Im November 2014 verabschiedete der bayerische Landtag (mit Mehrheitsentscheidung der CSU-Landtagsfraktion) das 10H-Gesetz, das faktisch die Errichtung von Windkraftanlagen im Umkreis von etwa zwei Kilometern um Wohnbebauung ausschließt. Damit bleiben aktuell nur noch winzige Flächen in Bayern für neue Windkraftanlagen übrig. Gegen dieses Gesetz haben Hans-Josef Fell und Patrick Friedl (unterstützt vom Verein Klimaschutz Bayerns Zukunft e.V.) noch im November 2014 Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben.

Auch ein Jahr nach Einreichung der Klageschrift gibt es immer noch keinen Termin für eine Entscheidung über die Klage, obwohl seit Frühsommer 2015 auch alle schriftlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten vorliegen.

Quelle

Hans-Josef Fell 2015 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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