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© Fotolia.com | mc | Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Hendricks legt Konzept zur Castor-Rückführung vor

Atommüll soll an vier Standorten zwischengelagert werden – Bayern hat bereits mit einem Scheitern der Energiewende gedroht, sollte die Bundesregierung einseitig eine Atommüll-Zwischenlagerung in einzelnen Ländern beschließen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England vorgelegt. Danach sollen die 26 Castor‑Behälter in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis auf insgesamt vier Zwischenlager verteilt werden. Zugleich verständigte sich Hendricks mit den deutschen Atomkraftwerksbetreibern auf Eckpunkte zum weiteren Vorgehen. Darin begrüßen die Unternehmen die Vorlage eines Konzeptes durch das BMUB und sagen eine eingehende Prüfung zu. Dabei wollen sie auch die Rücknahme sämtlicher Gerichtsverfahren prüfen, die sie gegen das Verbot weiterer Castor‑Transporte nach Gorleben angestrengt hatten. Zunächst sollen sämtliche Verfahren ruhend gestellt werden.

Mit der Vorlage des Konzepts ist allerdings noch keine Festlegung der Standorte getroffen worden. „Mein Konzept soll den Atomkonzernen als Richtschnur dienen, wie sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten radioaktiven Abfälle aus der Auslandswiederaufarbeitung erfüllen können“, erklärte Hendricks nach einem Gespräch mit den Spitzen der Unternehmen in Berlin. „Es ist jetzt Sache der EVU, Entscheidungen über die Antragstellung für konkrete Standorte zu treffen.“ Die erforderlichen Genehmigungsverfahren bezüglich Transport und Einlagerung werden nicht von den Ländern, sondern vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beschieden.

Nach dem Konzept des BMUB sollen im Standortzwischenlager Philippsburg in Baden‑Württemberg die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aufbewahrt werden. Auf die Zwischenlager an den Standorten Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig‑Holstein) und Isar (Bayern) sollen die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield verteilt werden.

Die Rückführung erfolgt entsprechend der Vertragslage der deutschen EVU mit den ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen sukzessive, beginnend mit den fünf Behältern aus Frankreich im Jahr 2017 und danach die weiteren Tranchen ab 2018 bis 2020 aus Großbritannien. Es besteht Einvernehmen, dass die genaue Zahl der auf die einzelnen Zwischenlager entfallenden Behälter wie auch die endgültige Festlegung der Standorte durch die EVU noch offen ist. Die weiteren Festlegungen erfolgen dann in einer gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe.

Hendricks sagte, ihre Wahl sei neben Philippsburg auf Biblis, Brokdorf und Isar gefallen, weil diese Standorte sowohl unter technischen, rechtlichen und verfahrensbezogenen Aspekten als auch aus politischer Sicht am besten geeignet seien. „Eine zeitlich gestaffelte und fristgerechte Rückführung der Castoren durch die Energieversorgungunternehmen wird damit ermöglicht.“ Zudem sei es ein Gebot der Fairness, die Lasten der Atomenergienutzung in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis unter den Bundesländern zu verteilen.

„Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt infrage. Einseitige Festlegungen des Bundes seien „politisch unklug und dreist.“
erklärte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) am Freitag in München.

 

Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England vorgelegt. Danach sollen die 26 Castor‑Behälter in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis auf vier Zwischenlager verteilt werden.

Quelle

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) 2015

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