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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung; privilegierte Unternehmen zahlen grundsätzlich 15% der EEG-Umlage.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 07.05.2014 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung (PDF: 741 KB) des EEG beschlossen.

Bundesminister Gabriel: „Die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die Wettbewerbsfähigkeit unserer stromintensiven Industrie in Deutschland, die in einem harten, internationalen Wettbewerb steht. Gleichzeitig steht die Neuregelung in Einklang mit EU-Recht und sorgt somit für Investitionssicherheit. In der Summe führt die Energiewende nicht zu einer Mehrbelastung der deutschen stromintensiven Industrie.“

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den Branchen, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung einen Mindestanteil aufweisen. Die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung wird gegenüber dem EEG 2012 moderat angehoben. Diese Anhebung zeichnet insbesondere den Anstieg der EEG-Umlage der beiden vergangenen Jahre und damit den Anstieg der Stromkostenintensität bei den privilegierten Unternehmen nach.

Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, wird ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf 4 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt.

Für die erste Gigawattstunde muss die EEG-Umlage voll gezahlt werden und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindest-Umlage soll den Grundbeitrag der privilegierten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen.

Um Verwerfungen bei Unternehmen, die von der Neuregelung stärker als bisher belastet werden, zu vermeiden erfolgt eine schrittweise Einführung. Bis zum Jahr 2019 darf sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss, von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln.

Die Systemumstellung wird durch weitere Übergangsregelungen für alle Unternehmen erleichtert. So wird insbesondere die Antragsfrist in diesem Jahr auf den 30. September 2014 verlängert. Unternehmen, die im Jahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung privilegiert sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und im Übrigen 20 Prozent der Umlage. Diese Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden und wird nicht befristet.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Quelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014

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