‹ Zurück zur Übersicht
pixabay.com | bykst

© pixabay.com | bykst | Anspruch der Verbraucher/innen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind.

Kampf gegen Wegwerfgesellschaft: Kommission will Recht auf Reparatur

Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Dies verursacht jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Dagegen will die EU-Kommission vorgehen.

Mit einem Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ soll es für Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, sagte: „Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Ein fehlerhaftes Kabel oder ein beschädigter Ventilator muss nicht bedeuten, dass man ein ganz neues Produkt kaufen muss. Im vergangenen Jahr haben wir Vorschriften vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Produkte grundsätzlich reparierbar sind. Heute schlagen wir vor, die Reparatur zu einer einfachen und attraktiven Option für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen.“

Neue Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung von Reparatur und Wiederverwendung

Der Vorschlag sieht ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie.

Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.

Über die gesetzliche Garantie hinaus wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine Reparatur zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen:

  • Anspruch der Verbraucher/innen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher/innen jederzeit an jemanden wenden können, wenn sie sich für eine Reparatur ihres Produkts entscheiden. Auch soll es die Hersteller dazu anregen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher/innen über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen.
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Die Plattform soll die Suche nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen, sie soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, attraktive Angebote zu finden, und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen.
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die Verbraucher/innen von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Das soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern.
  • Ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen wird entwickelt. Er soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser Standard für eine „einfache Reparatur“ steht allen Reparaturbetrieben in der gesamten EU offen. Sie müssen bereit sein, sich zu Mindestqualitätsstandards zu verpflichten, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten.

Nächste Schritte und Hintergrund finden Sie hier

Quelle

Europäische Kommission 2023

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren