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Kein „Wohlfahrtsgewinn“ durch das Freihandelsabkommen TTIP?!

Uns wird als Ertrag des Freihandels ein „Wohlfahrtsgewinn“ versprochen.

Der Deutsche Bundestag debattierte letzte Woche das Freihandelsabkommen TTIP, das derzeit zwischen der EU und den USA verhandelt wird. „Uns wird als Ertrag des Freihandels ein „Wohlfahrtsgewinn“ versprochen. Dieser wird mit der Steigerung des Bruttosozialprodukts gleichgesetzt. Das ist aber die falsche Größe, um einen echten Wohlfahrtsgewinn zu messen“, kommentiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und Mitglied des TTIP-Beirates von Wirtschaftsminister Gabriel, die Bundestagsdebatte. „Wenn das Ziel des TTIP wäre Regeln für die Globalisierung zu schaffen, dann würden die Verhandlungspartner USA und EU dafür sorgen, dass die zunehmende Externalisierung von sozialen und ökologischen Kosten gestoppt wird.“

Mit Blick auf Landwirtschaft und Ernährung verwies Löwenstein darauf, dass immer billigere Lebensmittel nur deshalb in Massen im Angebot wären, weil ein Teil ihrer Produktionskosten auf die Allgemeinheit, Natur und Umwelt und damit auf ärmere Staaten und künftige Generationen abwälzt würde. Als Beispiele nannte er den Verlust der Biologischen Vielfalt und fruchtbarer Böden, die Belastung der Gewässer, den Beitrag der Landwirtschaft zur Treibhausgas-Emission sowie negative soziale Auswirkungen – insbesondere in Entwicklungsländern.

Löwenstein schlussfolgert: „Im TTIP muss der höchsten Schutz von Verbrauchern und Umwelt beider Kontinente zum gemeinsamen Mindeststandard gemacht werden. Dann – und nur dann – bringt Freihandel einen echten Wohlfahrtsgewinn in Form höherer Lebensqualität für die Bürger aller Länder und Generationen. Das kann im TTIP aber nur dann gewährleistet werden, wenn darin die Souveränität demokratischer Institutionen auf beiden Seiten des Atlantiks respektiert wird und wenn sein Zustandekommen für die Bürger transparent ist“.

Transparenz bei den TTIP-Verhandlungen sei jedoch immer noch nicht hergestellt und für die demokratische Selbstbestimmung sei das bereits fertig verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) das denkbar schlechteste Vorbild. Wenn zudem für die abschließende Beurteilung des CETA – für gut 1500 Seiten Text – nur rund eine Woche zur Verfügung steht und wenn sogar unklar ist, ob den nationalen Parlamenten das Recht der finalen Beschlussfassung zugestanden wird, dann werden demokratische Prinzipien verletzt.

Beim derzeitigen Verhandlungsstand von TTIP und CETA gäbe es nach den Maßstäben eines echten Wohlfahrtsgewinns nur eine Schlussfolgerung: Freihandelsabkommen ablehnen!

Quelle

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) 2014

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