Keine Bagatellgrenze beim Eigenverbrauch
Die FAZ und andere Medien berufen sich auf Quellen aus dem Bundestag. Dort soll das EEG am 26. Juni verabschiedet werden.
Neues zum Eigenverbrauch: 40 Prozent der EEG-Umlage sollen mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für selbst erzeugten und verbrauchten Ökostrom fällig werden – das entspricht etwa 2,5 Cent je Kilowattstunde. Privatpersonen, Gewerbe und Industrie sollen die Abgabe gleichermaßen leisten. Darauf haben sich die Unterhändler der großen Koalition mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geeinigt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Donnerstag.
Altanlagen bleiben aber weiterhin befreit. Bis Anfang der kommenden Woche wollen die Koalitionäre alle Details zu der Regelung geklärt haben.
Zuvor sollte die Industrie noch mit 15 Prozent belastet werden, während Privatpersonen und Gewerbe die halbe Umlage zahlen sollten. Die neue Regelung schafft dort einen Ausgleich, hart treffen wird sie aber trotzdem die Privathaushalte, denn mit ihr entfällt die bisherige Bagatellgrenze: Bis zu einer installierten Leistung von zehn Kilowatt und einem Verbrauch von unter zehn Megawattstunden – das beträfe also die typische Solaranlage auf dem Einfamilienhaus – sollte ursprünglich weiterhin eine komplette Befreiung von der Umlage gelten.
Nach dem bisherigen EEG ist der Eigenverbrauch generell von der EEG-Umlage befreit. Gedacht war die Umlagebelastung des Eigenverbrauchs ursprünglich, um Missbrauch einzudämmen: Etliche Firmen hatten einfach ein Kraftwerk von den großen Stromkonzernen geleast und sich den damit produzierten Strom als „Eigenverbrauch“ angerechnet – und so die EEG-Umlage gespart. Müssten allerdings selbst genutzte Photovoltaik- oder KWK-Anlagen auch EEG-Umlage wie diese geleasten Kraftwerke zahlen, würde sich der Eigenverbrauch nicht mehr lohnen.
Die ohnehin angeschlagene Solarbranche droht bereits mit einer Verfassungsklage, sollten Bundestag und Bundesrat die „Sonnensteuer“ beschließen. „Das schlägt dem Fass den Boden aus! Hier droht der größte Rollback seit Beginn des Klimaschutzes in Deutschland“, kommentierte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, die neuen Pläne der Bundesregierung.
Völlig befreit von EEG-Kosten bleiben indes der Braunkohle- und Steinkohleabbau. Gabriel hatte noch in der vergangenen Woche angekündigt, die Kohleförderung stufenweise mit der EEG-Umlage zu belegen: Die Branche konterkariere schließlich die Ziele des Gesetzes und könne deshalb darin nicht begünstigt werden.
Vor den starken Protesten von Industrie und Gewerkschaften ist die Große Koalition nun wohl eingeknickt: Der Punkt sei vom Tisch, berichtet die FAZ.
Schon im August soll die Novelle in Kraft treten. Dazu soll sie Ende Juni vom Bundestag verabschiedet werden, im Juli soll der Bundesrat grünes Licht geben. Die Ländervertretung hatte Gabriels Entwurf – unter anderem die geplante Belastung des Eigenverbrauchs – heftig kritisiert, der Minister und sein Staatssekretär Rainer Baake lehnten jedoch fast alle Änderungswünsche aus den Bundesländern kategorisch ab.
Die Bundesregierung hat es allerdings eilig: Sie muss die weiterhin enthaltenen Industrierabatte rechtzeitig konform mit dem EU-Recht einführen. Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, würde das den Gesetzgebungsprozess stark verzögern.
Quelle
KLIMARETTER.INFO | scz 2014