Kohle- und Atomkonzernen endlich die Investitionssicherheit nehmen
Deutschland muss sofort Energiecharta kündigen. Die Energiecharta, ein Vertrag zwischen fast allen europäischen und mittelasiatischen Staaten, wurde 1994 geschlossen, um Investitionen in den Energiesektor im ehemaligen Ostblock und den Transit von Erdöl und Erdgas abzusichern.
Der Vertrag sollte Investitionen aus dem Westen in die Wirtschaft der ehemaligen Ostblockstaaten anregen, gegen die dortige Unsicherheit absichern und den Handel mit Energie fördern. Er ist ein Schutzvertrag, der Investoren die Möglichkeit gibt, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie „enteignet“ werden, so das Umweltinstitut München.
Nationale Gesetze und der demokratische Wille eines Volkes für Klimaschutz und Atomausstieg spielen in der Energiecharta keine wirkliche Rolle, sondern nur der Schutz von Energieinvestitionen für große Konzerne.
Welche fatale Dimension die Energiecharta besitzt, sieht man an der Klage Vattenfalls. Mit Berufung auf die Energiecharta wurde die Bundesrepublik Deutschland auf 4.700.000.000 Euro Schadensersatz wegen des Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima verklagt. Über diese Klage entscheidet nicht etwa ein deutsches Gericht, sondern ein privates Schiedsgericht aus drei Anwälten in Washington.
Schon 1994, als die Diskussion nach Rio um den Klimaschutz und den Atomausstieg in Deutschland Fahrt aufnahm, war es eine der großen Fehlleistungen der damaligen Regierung Kohl, mit der Energiecharta Investitionssicherheit für CO2-Emissionen zu geben, genauso wie für den Bau und den Betrieb von Atomkraftwerken.
Italien hat im Jahre 2015 die Energiecharta gekündigt. Dies zeigt, dass auch Deutschland schnell aussteigen kann.
Auch wenn einige wenige Unternehmen mit Hilfe der Energiecharta z.B. in Spanien gegen die rückwirkende Gesetzesänderung bei Erneuerbaren Energien und den damit vernichteten Investitionen in Solarparks klagen, so sollten wir uns nicht täuschen lassen: die Energiecharta ist ein wichtiges Fundament für den Bestandschutz und Neubau von Atom- und Kohlekraftwerken.
Die Energiecharta gehört daher gekündigt und der Investitionsschutz für Erneuerbare Energien an die Klimaschutzvereinbarung von Paris angebunden.
Das Kündigen der Energiecharta hat das Umweltinstitut München jüngst in einer Aktion gefordert.
Lesen Sie mehr beim Umweltinstitut München über die Hintergründe der Energiecharta:
Auch wenn das Umweltinstitut München mit seiner pauschalen Kampagne gegen Biokraftstoffe indirekt die Nutzung von Erdöl und damit deren CO2-Emissionen stützt, so ist dennoch diese Aktion gegen die Energiecharta richtig und besonders wichtig.
Quelle
Hans-Josef Fell 2017 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG