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Konzept zur Atommüllentsorgung beschlossen

Das Bundeskabinett hat ein Konzept zur Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Erstmals wurde zudem eine Liste erarbeitet, die sämtlichen existierenden und noch anfallenden Atommüll enthält. Schacht Konrad soll nicht erweitert werden.

Das Bundeskabinett hat diese Woche ein umfassendes Konzept zur Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Im Vorfeld hatte das Bundesumweltministerium erstmals eine Gesamtdarstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll auflistet, der entsorgt werden muss. Dem Kabinettsbeschluss ging eine Umweltprüfung voran, bei der Bürger und Behörden zum Entwurf Stellung nehmen konnten. Das Programm wird jetzt entsprechend den Vorgaben aus Brüssel der EU-Kommission vorgelegt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte: „Mit dem Entsorgungsprogramm schaffen wir eine solide gerechnete und ungeschönte Planung für die Entsorgung des Atommülls. In den Stellungnahmen der Bürger sind insbesondere Bedenken gegen eine Erweiterung der Schachtanlage Konrad geäußert worden. Diese Bedenken haben wir ernst genommen und in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen.“

Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und aus der Urananreichung in Gronau sollen als hochradioaktive Abfälle endgelagert werden. Hendricks: „Schacht Konrad scheidet nicht mit endgültiger Gewissheit aus. Aber ich habe klar die Richtung vorgegeben. Eine Erweiterung von Konrad wollen wir auf diese Weise vermeiden.“ Im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms waren das Endlager Konrad und das Endlager für hochradioaktive Abfälle noch als gleichwertige Optionen für die Asse-Abfälle und Urantails vorgesehen.

Grundlage des Nationalen Entsorgungsprogramms ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden müssen. Das schließt sowohl den hochradioaktiven Atommüll wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle ein. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt:

Die erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen:

  • rund 10.500 Tonnen Schwermetall in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in rund 1.100 Behältern, in der Regel der Bauart Castor, aufbewahrt),
  • rund 300 Behälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland sowie
  • rund 500 Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren.

Zusätzlich müssen rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingeplant werden. Dazu zählen radioaktive Abfälle von Atomkraftwerken, aber auch solche aus Industrie, Medizin und Forschung. Auch Abfallmenge aus der Schachtanlage Asse II, die zurückgeholt werden sollen, sind berücksichtigt. Hier geht die Bundesregierung von einem Volumen in einer Größenordnung von 200.000 Kubikmeter aus. Ebenfalls enthalten in der Schätzung ist eine Menge von 100.000 Kubikmeter an Atommüll aus der Urananreicherung.

Für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle sieht das Konzept des Bundesumweltministeriums zwei Standorte vor: das bereits genehmigte Endlager Konrad für vernachlässigbar Wärme entwickelnde Abfälle und einen Standort für hochradioaktive Abfälle, der noch festgelegt werden muss. Das Bundesumweltministerium drängt darauf, Schacht Konrad zügig in Betrieb zu nehmen.

Quelle

energiezukunft.eu | rr 2015

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