Künftige Koalition muss Vorreiter beim Klimaschutz werden
„Der Klimaschutz muss in den Mittelpunkt der Energiepolitik rücken, sowohl national als auch international.“
Eine entschlossenere Klimaschutzpolitik und eine konsequente Fortführung der Energiewende fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) von CDU, CSU und SPD zum Auftakt ihrer Koalitionsverhandlungen. „Deutschland muss seine Vorreiterrolle wieder stärker wahrnehmen,“ erklärt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.
Die Energiepolitik sei auch mitverantwortlich für eine solide Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik. „Die Energieversorgung einer modernen Volkswirtschaft muss umweltfreundlich, bezahlbar und sicher sein“, sagt Falk. „Für die Energiewirtschaft muss als Leitbild gelten: dezentral, vielfältig und bürgernah. So will es die übergroße Mehrheit der Deutschen“, betont er.
In seinem Positionspapier für die Koalitionsverhandlungen fordert der BEE, dass sich Deutschland das Ziel setzt, den CO2-Ausstoß bis 2020 um mindestens 40% zu reduzieren (im Vergleich zu 1990). Umso wichtiger ist es nach Auffassung des Spitzenverbandes, dass die nächste Bundesregierung die Energiewende entschlossener vorantreibt.
Im Stromsektor lässt sich bis 2020 ein Anteil von 45 bis 50% aus Erneuerbaren erreichen. Die stark gefallenen Kosten für Photovoltaik und die niedrigen Kosten für Onshore-Windkraft sorgen dafür, dass dieses Ziel realistisch ist, ohne dass die Strompreise in relevanten Größenordnungen steigen würden.
Die wichtigsten Forderungen im Einzelnen:
EEG: Das erfolgreiche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollte erhalten bleiben und mit Bedacht reformiert werden. Eine EEG-Reform darf nicht den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien verlangsamen. Das EEG-Paradoxon, durch das wachsende Anteile Erneuerbarer Energien für sinkende Börsenstrompreise und damit eine steigende EEG-Umlage sorgen, muss aufgehoben werden.
Einspeisevorrang: Der Einspeisevorrang für Strom aus regenerativen Quellen bleibt eine Grundvoraussetzung für den konsequenten Systemwechsel und muss daher bewahrt bleiben. Das bisherige Leitprinzip einer größtmöglichen Akteurs- und Technologievielfalt muss erhalten bleiben. Ein künftiges Refinanzierungsmodell muss für Erneuerbare Energien die notwendige langfristige Investitionssicherheit wieder herstellen und dabei Kosteneffizienz gewährleisten.
Kapazitätsmärkte: Die Diskussion um Kapazitätsmärkte verzögert den Anpassungsprozess hin zu flexiblen Kapazitäten. Subventionen für Atom- und Kohlekraftwerke einerseits und die Energiewende andererseits schließen sich aus. Die Einführung einer Strategischen Reserve ist die mit Abstand kostengünstigste und marktkompatibelste Lösung, um unsere hohe Versorgungssicherheit zu erhalten.
Windenergie: Die Windenergie an Land kann in den nächsten Jahren einen höheren Beitrag leisten als bisher veranschlagt. Die aktuellen Ausbauzahlen reichen dafür nicht aus. Windkraftanlagen auf See (Offshore-Wind) können einen wichtigen Baustein der Energiewende bilden. In der neuen Legislaturperiode müssen aber realistische Ausbauziele unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis ermittelt werden.
Solarenergie: Bei der weiteren Degression der Solarförderung ist mehr Augenmaß erforderlich, damit der Ausbau der Photovoltaik im Eigenheim- und im Kraftwerkssegment nicht zum Erliegen kommt.
Wasserkraft: Der Beitrag der Wasserkraft kann mit einem gezielten und ökologisch verträglichen Ausbau noch deutlich gesteigert werden. Der Bau neuer und der Betrieb bestehender Wasserkraftwerke werden jedoch zunehmend durch die Erfüllung sehr hoher ökologischer Anforderungen erschwert. Die nächste Bundesregierung muss deshalb verlässliche Rahmenbedingungen für die Wasserkraft schaffen. Der wirtschaftliche Betrieb der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie die Reaktivierung und der Neubau von Kraftwerken müssen bei gleichzeitiger Umsetzung der ökologischen Anforderungen, insbesondere bei Klein- und Kleinstanlagen, möglich sein.
Biogas: Biogasanlagen können die schwankende Stromproduktion durch Wind und Sonne flankieren und damit das Netz stabilisieren. Diese immer wichtigere Rolle des Biogases als Systemdienstleister sollte im Koalitionsvertrag verankert werden. Die aktuelle Einschränkung der Flexibilitätsprämie auf Biogas sollte aufgehoben werden. Die Prämie sollte auf alle Bioenergieanlagen ausgeweitet werden. Eine Eigenverbrauchsregelung für Bioenergiestrom im EEG sollte beibehalten werden.
Biomethan: Saisonale Schwankungen in der Stromproduktion können durch die Speicherung von Biomethan im Erdgasnetz ausgeglichen werden. Die Bundesregierung sollte daher am Einspeiseziel für Biomethan von 6 bzw. 10 Milliarden Normkubikmeter festhalten. Eine zeitliche Streckung auf 2025 bzw. 2035 erscheint dabei sinnvoll.
Geothermie: Tiefengeothermie ist eine junge Energieform. Daher braucht die Branche noch Entwicklungszeit. Eine Degression der EEG-Vergütung darf erst einsetzen, wenn sich Lerneffekte in niedrigeren Kosten niederschlagen. Das sollte bei einer installierten elektrischen Leistung von etwa 500 bis 750 MW der Fall sein. Damit Geothermieprojekte schneller ausgeführt werden können, sollte ihre Privilegierung im Außenbereich im Baugesetzbuch festgeschrieben werden.
Wärme: Um die Klimaschutzziele zu erreichen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren und den Anstieg der Energiepreise zu dämpfen, muss die Energiewende auch im Wärmesektor eingeleitet werden. Die Sanierungsrate von Heizungen sollte durch eine Kombination von „Fördern und Fordern“ innerhalb dieser Legislaturperiode verdoppelt werden. Der Einsatz Erneuerbarer Energien sollte zum Regelfall werden.
Verkehr: Zu einer umfassenden Energiewende gehört auch der Umstieg auf Erneuerbare im Bereich Verkehr. Dabei werden alle Technologien benötigt – von rein elektrischen Antrieben mit Grünstrom über Motoren, die mit reinen Biokraftstoffen betrieben werden, und Hybrid-Antriebe bis hin zu regenerativ erzeugtem Wasserstoff. Die Einführung von B30 (30% Biodieselanteil) für LKW könnte ohne technische Probleme zu einer deutlichen Steigerung des Biokraftstoffanteils führen. Der Biomethananteil im Erdgaskraftstoff sollte bis 2015 auf 50% angehoben werden. Wenn die Bundesregierung das Ziel erreichen will, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen, muss sie sowohl für Forschung und Entwicklung als auch für die Markteinführung geeignete Anreize setzen.
Quelle
Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 2013