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Letzte Antworten vorm Finale

Heute entscheidet die Bundestagswahl über die Richtung der Energiewende.

Bei den „KLIMARETTER.INFO“ erfahren Sie, was die Parteien mit ihrer Stimme nach der Wahl vorhaben und was das neue Wahlrecht für den Ausgang der Wahl bedeutet. So viel vorweg: Bei dieser Wahl kommt es mehr denn je auf die Zweitstimme an. Eine kleine Wahlhilfe in Frage und Antwort.

Was bedeuten Erst- und Zweitstimme?

Die Erststimme bestimmt den Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme die Partei. Während die Union vor allem im Süden, die SPD im Norden (und die Linke im Osten) Direktmandate gewinnt, gehen FDP und Grüne bei den Erststimmen meist leer aus. Nur Christian Ströbele gewann 2009 für die Grünen ein Direktmandat – im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Welche Stimme ist am Ende entscheidend für den Ausgang der Wahl?

Die Zweitstimme. Denn sie ist maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages. Die Besetzung geht so: Erst berücksichtigt man nur die Zweitstimmen – daraus ergibt sich die Zahl der Mandate, die eine Partei im Bundestag bekommt. Denn die Gesamtzahl aller Abgeordneten ist festgelegt. Dann werden die Mandate mit den Kandidaten besetzt, die über die Erststimme eine Mehrheit in ihren Wahlkreisen gewonnen haben. Die verbliebenen Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt, das sind Kandidaten ohne Wahlkreisbindung. Mit der Erststimme kann der Wähler also nur beeinflussen, wer aus seinem Wahlkreis in den Bundestag einzieht, nicht aber, wie viele Abgeordnete eine Partei stellt.

Aber ist das nicht doch möglich – und zwar durch die Überhangmandate?

Ja, bislang jedenfalls. Durch geschicktes Aufteilen der beiden Stimmen konnte der Wähler auch mit der Erststimme etwas an der Mandatsverteilung verändern. Das lag tatsächlich an den Überhangmandaten: Die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktkandidaten über die Erststimme ins Parlament gewählt werden, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen. In dem Fall kommen die überzähligen Direktkandidaten zusätzlich ins Parlament – und die jeweilige Partei erhält mehr Mandate. So war das bei der Bundestagswahl 2009, als vor allem in Baden-Württemberg viele Wähler mit der Erststimme CDU und mit der Zweitstimme FDP wählten. Dadurch stellte die Union 24 Direktkandidaten und konnte so die an die FDP verlorenen Zweitstimmen teilweise ausgleichen. Die Überhangmandate der restlichen Parteien: null.

Aber das gilt heute nicht mehr?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Überhangmandate gegen die Prinzipien der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien vertoßen. Also wurde das Wahlrecht reformiert. Überhangmandate gibt es zwar nach wie vor. Aber für die Direktkandidaten, die über diese Regelungzusätzlich in den Bundestag entsandt werden, bekommen die anderen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, zum Ausgleich weitere Mandate entsprechend ihren Zweitstimmen. Die Folge: Der Bundestag wird größer. 2009 wären dann nicht nur 24 zusätzliche Direktkandidaten in den Bundestag eingezogen, sondern 96.

Was heißt das für die Wahl am Sonntag?

Betrachtet man allein die Mandatsverteilung – und nur die ist für die Regierungsbildung entscheidend –, dann ist die Erststimme diesmal ohne Bedeutung. Wenn FDP und Grüne um Zweitstimmen werben und für eine Stimmaufteilung (CDU/FDP und SPD/Grün), dann schadet das den Volksparteien, denn sie können die verlorenen Mandate nicht mehr durch die Erststimme ausgleichen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | Benjamin von Brackel 2013

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