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Millionenentschädigung an Bergbaubetroffene im Saarland

RAG zahlt Millionenentschädigung an Bergbaubetroffene im Saarland wegen bergbaubedingten Beben.

Die RAG ist nach längeren Verhandlungen mit dem Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland IGAB bereit, Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe an die Bergbaubetroffenen zu zahlen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 25.05.2012 zwischen der RAG und dem LV IGAB unterzeichnet.

„Dies ist ein unglaublicher Erfolg für die IGAB, für die Bergbaubetroffenen und generell für alle, die unter den enormen Auswirkungen der bergbaubedingten Beben gelitten haben, die von der RAG bis zum Jahr 2008 verursacht wurden.“, so Peter Lehnert, Sprecher des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen im Saarland zur Bedeutung dieser in der Bundesrepublik einmaligen Vereinbarung.

„Die Bergbaubetroffenen sehen diese Entschädigung lediglich als kleine Kompensation für die erlittenen Beben an. Sie verdanken dies insbesondere dem persönlichen Einsatz des IGAB-Mitgliedes Hermann-Josef Löw aus Falscheid und seiner Unterstützung durch die Stadt Lebach“, stellt Manfred Reiter vom Landesverband fest.

Der Landesverband hat erreicht, dass die RAG für ca. 17.000 Haushalte Entschädigungszahlungen leisten wird. „Dass wir dies überhaupt erreicht haben, verdanken wir RA Dr. Friedrichs aus Lebach, der das Verfahren nach Nachbarschaftstrecht durch mehrere Instanzen bis zum BGH in Karlsruhe sehr engagiert begleitet hat“, so Peter Lehnert zur Entwicklung des Rechtsstreites. Die Vereinbarung wurde in langwierigen Verhandlungen zwischen dem LV und der RAG getroffen.

„Damit können viele Bergbaubetroffene mit einer Entschädigung rechnen, die vielleicht zu einem kleinen Teil als Wiedergutmachung für die erlittenen Beben angesehen werden kann“, so Peter Lehnert weiter. Die RAG hat eine zügige Bearbeitung zugesagt. Der Landesverband bietet in den nächsten Tagen entsprechende Informationsveranstaltungen über die einzelnen Mitgliedsverbände an. Die entsprechenden Formulare, die zur Geltendmachung der Ansprüche einzureichen sind, sowie die Erläuterung zum Verfahren werden ebenfalls über die IGAB’n angeboten.

Anspruchsberechtigt aufgrund des Urteils zum § 906 sind Haushalte in den Regionen Lebach-Primsweiler-Reisbach-Saarwellingen-Schwalbach-Diefflen-Nalbach-Piesbach-Bilsdorf-Körprich. „Wichtig ist zu wissen, dass jeder Haushalt, der diese Vereinbarung nicht annehmen will, auch weiterhin auf Basis des § 906 gegen die RAG klagen kann!“, erklärt Michael Schneider vom Landesverband.

Die Hinweise zu den Infoveranstaltungen finden sich ab 28. Mai auf der Website des Landesverbandes unter www.igab-saar.de und fragen Sie ihre örtlichen IGAB’n nach.

Quelle

Saarland IGAB 2012

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