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Mit neuer Kombikraftwerksvergütung Netzintegration von Anlagen effektiv fördern

Vorschlag für Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh.

Die Konzepte der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende sind zu eindimensional gedacht und reizen keine Innovation an. In der letzten Novellierung des EEG lag der Fokus auf der schlichten Umstellung von der – bislang sehr erfolgreichen – administrativ festgelegten Einspeisevergütung auf das Ausschreibungsverfahren. Zum einen betrachtet die Bundesregierung damit zu starr nur die einzelnen Erzeugungstechnologien und verhindert damit zum anderen jegliche Entwicklung für innovative Kombi-Anlagenkonzepte, die so dringend nötig wären. Dabei war das zentrale Argument der Bundesregierung für die EEG-Novelle, dass der Netzausbau und die Netzintegration nicht mit dem Zubau der Erneuerbaren Energien Schritt halten könnte.

Vorschlag für Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh
Die Regierungsfraktionen selbst haben nach der Abstimmung für das EEG im Juli bemängelt, dass das EEG keine Anreize für mehr Netzintegration schaffe. Aber warum haben die Abgeordneten dann nicht hierfür den Rahmen geschaffen?

Die Einführung einer festen Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh über 20 Jahre wäre der entscheidende Anreiz für Kombikonzepte, damit Unternehmen die Stärken von regelbaren und fluktuierenden binden und die Schwächen ausgleichen. Investitionen aus einem intelligenten Mix aus kombinierten Anlagen mit 100% Erneuerbaren Energien könnten die notwendigen Anforderungen an Ausgleich, Vollversorgung zu jeder Zeit und Systemdienstleistungen erbringen. Die Vergütung würde für Anlageninvestitionen gewährt werden, die mit einem selbst zu bestimmenden Mix aus Erzeugungsanlagen und Speichern ganzjährig und viertelstundengenau die komplette Stromnachfrage vor Ort abdecken. Diese Kombikraftwerke würden erheblich zur Reduzierung von Netzausbaukosten als auch den Energiewendekosten insgesamt beitragen.

Damit solche Kombikraftwerke ihre Stärken ausspielen könnten wäre entscheidend, dass der Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit ist, wenn der Eigenverbrauch vollständig ganzjährig und viertelstundengenau realisierbar ist – Ausnahme kurzfristige technische Ausfälle. Auf diese Weise könnten sich Energiewaben bilden, die Energiewende eigenständig or Ort umsetzen und damit das Gesamtsystem stützen.

Ferner könnten Betreiber von Kombikraftwerken ihren Strom an örtliche und regionale Kunden verkaufen. Auch hierbei wäre die Voraussetzung, dass die vollständige Versorgung der Kunden mit Erneuerbaren Energien nach gemessenem Lastprofil der Kunden, ganzjährig, viertelstundengenau organisiert wird. Der so vertriebene Strom wäre daher auch von der EEG-Umlage befreit.

Eine Kombikraftwerksvergütung könnte den Netzausbau erheblich reduzieren und damit vor allem die Netzgebühren senken. Außerdem würden die EEG-Kosten gesenkt, weil Bestandsanlagen mit höherer Vergütung vorzeitig in die Kombikraftwerksvergütung wechseln könnten. Zu guter letzt könnten Stadtwerke, Energiegemeinschaften und regionale Versorger ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten und die kommunale Wertschöpfung erhöhen.

Eckpunkte für eine Kombikraftwerksvergütung haben ausgewählte Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen während der Verhandlungen zum letzten EEG schriftlich erhalten, aber leider nicht umgesetzt.

Innovationsausschreibungen im EEG 2017 mit inhärenten Fehler
Die auf den letzten Metern der EEG-Novelle ergänzte Verordnungsermächtigung für Innovationsausschreibungen ab 2018 geht zwar in die richtige Richtung, macht aber einen schwerwiegenden Fehler: Das Ausschreibungsverfahren verhindert aufgrund des Kostendrucks jegliche Innovation und Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Ferner geraten durch das Ausschreibungsverfahren seriöse Unternehmen in eine dramatische Abwärtspirale, weil sie sich beim Gebotspreis immer weiter unterbieten müssen, um einen Zuschlag zu erhalten. Der Zuschlagspreis bei PV-Freiflächenanlagen ist in den letzten 18 Monaten von 9,17 ct/kWh auf 7,23 ct/kWh gefallen. Zu befürchten ist, dass nicht alle Projekte mit Zuschlag tatsächlich realisiert werden und Deutschland dramatisch seine Ausbauziele verfehlt. Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Dr. Valerie Wilms MdB unterstreicht die Entwicklung: Gerade einmal 26% der in der ersten Ausschreibungsrunde vom April 2014 bezuschlagten Projekte wurde bislang realisiert.

Quelle

Hans-Josef Fell | 2016

Mitglied des Bundestages (MdB) von 1198-2013

Autor des Entwurfs des EEG 2000

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