Nationale Klimaschutzinitiative löste 2,5 Milliarden Euro Investitionen aus
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 erfolgreich den Klimaschutz. Unterstützt werden strategische und investive Projekte vor Ort, in Kommunen und Unternehmen sowie bei sozialen, kulturellen und kirchlichen Einrichtungen.
Bereits mehr als 25.000 Projekte wurden seit dem Jahr 2008 abgeschlossen. Die mit insgesamt 790 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt und dem Energie- und Klimafonds geförderten Projekte haben Gesamtinvestitionen von über 2,5 Milliarden Euro ausgelöst. Das ist eine Verdreifachung der Gesamtmittel.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Es ist gut für Deutschland, dass die Nationale Klimaschutzinitiative so gut angenommen wird. Mit den Fördergeldern unterstützen wir bundesweit kleine und große Projekte in Kommunen, Unternehmen, Haushalten und anderen Einrichtungen. Und die Projekte zahlen sich für die Akteure doppelt aus: Sie können mit ihrem Klimaschutzengagement Treibhausgase vermeiden und gleichzeitig modernisieren.“
Im investiven Bereich erstreckt sich die Förderung der NKI beispielsweise von Kälte-, Klima- und Mini-KWK-Anlagen über Radverkehrsprojekte bis hin zur Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED oder kommunaler Klimaschutzmodelle. Im strategischen Bereich wird beispielsweise die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie deren Umsetzung durch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager gefördert. Seit 2008 wurden mehr als 1800 Klimaschutzkonzepte erstellt und mehr als 630 Stellen für Klimaschutzmanagement werden aus Mitteln der NKI unterstützt. Fördermittel gibt es aber auch für innovative Klimaschutzprojekte, kommunale Klimaschutz- und Ressourceneffizienznetzwerke oder Nachbarschaftsprojekte im Klimaschutz.
Die Wirkungen und die Wirksamkeit der Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden auch durch die Evaluierungen bestätigt. Die Evaluierungsberichte für die Jahre 2008-2011 sowie 2012-2014 enthalten neben dem Gesamtüberblick auch Ergebnisse zu den einzelnen Förderprogrammen. Auch aktuell können Anträge gestellt bzw. Skizzen eingereicht werden, unter anderem:
- bis zum 31. März 2018 Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie,
- bis zum 15. April 2018 Skizzen für Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte,
- ab dem 15. Februar 2018 Skizzen zum Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr,
- ab dem 1. Mai 2018 Skizzen für Klimaschutz-Nachbarschaftsprojekte,
- ganzjährig bei der Mini-KWK-, der Kälte-Klima-Richtlinie und den kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken.