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Neue Bahnschwellen aus recyceltem Kunststoff schonen Ressourcen und mindern Lärm

Die PAV hat eine Bahnschwelle aus Kunststoffrecyclat entwickelt und patentiert.

Die Plasticaufbereitungs- und Verarbeitungsgesellschaft mbH & Co. Vertriebs KG (PAV) erhält 235.500 EUR aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums. Mit den Fördergeldern errichtet das Unternehmen aus Berlin eine Anlage zur Herstellung von Bahnschwellen aus Kunststoffrecyclat in Wiesmoor/Niedersachsen.

Die PAV hat eine Bahnschwelle aus Kunststoffrecyclat entwickelt und patentiert. Diese wurde bereits durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zugelassen. Das Unternehmen plant jetzt die Errichtung einer Anlage zur Kleinserienfertigung. Wesentliche Bestandteile der Anlage sind ein Extruder, der das dickflüssige Polyethylen-Glasfasergemisch unter hohem Druck und hoher Temperatur gleichmäßig aus der formgebenden Öffnung herauspresst und ein speziell entwickeltes Röntgengerät zur qualitativen Überprüfung der Produkte. Das eingesetzte Polyethylen besteht aus Recyclat.

Derzeit werden beim Bau von Schienen in der Regel Holz- oder Betonschwellen verwendet. Die Holzschwellen müssen mit kreosothaltigen Holzschutzmitteln (enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) behandelt werden, die witterungsbedingt erodieren und so die Umwelt schädigen. Mit dem Ersatz von Holzschwellen durch Bahnschwellen aus Kunststoffrecyclat werden diese Schäden minimiert. Die Herstellung von Kunststoffschwellen ist zudem ressourcenschonend: Zum einen wird Frischholz ersetzt. Zum anderen erfordert die Herstellung im Vergleich zu Betonschwellen weniger Energie.

Zudem wird durch den Einsatz von Kunststoffschwellen eine deutliche Lärmminderung im Bahnverkehr erwartet. Die DB Netz AG will die entwickelten Schwellen in Betriebserprobungsvorhaben in der Praxis einsetzen. Auch die staatliche französische Eisenbahngesellschaft SNCF hat Interesse signalisiert.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinaus gehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Quelle

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2013

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