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© BUND | Jörg Farys | CO2 | Anti-Kohle-Protest vor dem Kraftwerk Neurath im Rheinland 2017: Damals wie heute wird Klimapolitik ohne Bezug zum CO2-Budget gemacht.

Neue Verfassungsklage gegen Klimagesetz

Jugendliche und DUH klagen in Karlsruhe

Die Ziele im nachgebesserten Klimaschutzgesetz genügen aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe noch immer nicht den wissenschaftlichen Anforderungen. Berechnungen zum CO2-Budget seien nicht berücksichtigt worden – das widerspreche dem Beschluss des Bundesverfassungs­gerichts.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Zweifel, ob das aktualisierte Bundesklimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist. Die Organisation hat deshalb gemeinsam mit neun Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Aus Sicht der DUH fehlt dem novellierten Gesetz ein Bezug zu dem noch zur Verfügung stehenden CO2-Budget, also der Menge an Treibhausgasemissionen, die noch ausgestoßen werden dürfen, ohne das 1,5-Grad-Limit aus dem Pariser Klimaabkommen zu überschreiten.

Das im vergangenen Sommer novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz enthält zwar Reduktionspfade, die auch schärfer und konkreter sind als im ursprünglichen Gesetz von 2019. Die Zahlen sind aber aus Sicht der DUH immer noch politisch motiviert.

Wissenschaftliche Berechnungen zum Treibhausgas-Budget, wie sie etwa der Weltklimarat IPCC oder der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vorgelegt haben, seien auch im neuen Klimaschutzgesetz nicht aufgegriffen worden.

„Klimaschutzziele sind am naturwissenschaftlich Notwendigen auszurichten“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes sei aber für die Emissionspfade kein CO2-Budget zugrundegelegt worden.

„Auch die Zahlen, die jetzt im geänderten Klimaschutzgesetz stehen, sind wieder Zahlen, die politischer Opportunität entspringen“, so Klinger weiter. Es sind politisch gewünschte Zahlen, von denen man denkt, den erforderlichen Beitrag zum Paris-Ziel Abkommen leisten zu können.“

„Der Staat ist in der Verantwortung“

Im vergangenen Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Das Gesetz schränke insbesondere die Freiheit künftiger Generationen ein, da Klimaschutz vor allem auf die Zeit nach 2030 verschoben werde. Zu diesem späten Zeitpunkt werde es aber kaum noch Handlungsspielräume geben, weil dann die Emissionsminderungen sehr hoch sein müssten.

Daraufhin hatte die Politik im Eiltempo eine Novelle des Gesetzes beschlossen und dabei auch das Klimaneutralitätsziel um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen.

Auch bei der neuen Klage berufen sich die Kläger:innen auf Artikel 20a des Grundgesetzes. „Der Staat ist in der Verantwortung, die Lebensgrundlagen der Jugendlichen zu schützen“, sagte die 13-jährige Marlene aus München, die jetzt mit der Umwelthilfe vor Gericht zieht. In den letzten zwei Jahren sei die Klimakrise immer deutlicher zu spüren gewesen, aber die Politik tue noch immer nicht genug.

Gustav Strunz, 19-jähriger Beschwerdeführer aus Hamburg, will deshalb der Politik klarmachen, dass sie Verantwortung übernehmen muss. „Wir haben eine absurde Situation. Die neue Bundesregierung erklärt, dass sie in den nächsten zwei Jahren die Klimaziele nicht einhalten kann„, sagte Strunz. Das sei „unfassbar beängstigend“.

Die Umwelthilfe gibt sich optimistisch, dass das Verfassungsgericht schon innerhalb eines Jahres eine Entscheidung zu der erneuten Klage fällen könnte.

Tempolimit, Sanierungsoffensive, Grünlandschutz

2020 hatte der Sachverständigenrat für Umweltfragen ermittelt, wie hoch das CO2-Budget für Deutschland ist. Dabei orientierte sich der SRU an den Berechnungen des Weltklimarates und teilte das noch zur Verfügung stehende Budget auf die Staaten entsprechend ihres Anteils an der Weltbevölkerung auf.

Zugrundegelegt wurde ein CO2-Budget, mit dem die Erderwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von zwei Dritteln bei 1,75 Grad gestoppt werden kann. Das entspricht aus Sicht des SRU dem Pariser Klimaziel, die globale Erwärmung bei deutlich unter zwei Grad, idealerweise bei 1,5 Grad zu stoppen.

Unter diesen Annahmen dürfte Deutschland ab Jahresbeginn 2020 nur noch 6,7 Milliarden Tonnen CO2 ausstoßen. Das deutsche CO2-Budget wäre dann noch vor 2030 komplett aufgebraucht, sollte der CO2-Ausstoß nicht rapide sinken. Deutschland dürfte danach keine weiteren Emissionen mehr verursachen. Soll das 1,5-Grad-Limit mit einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit eingehalten werden, bleibt für Deutschland sogar nur ein Budget von 4,2 Milliarden Tonnen CO2. Das wäre schon 2026 aufgebraucht.

Zwar sieht DUH-Anwalt Klinger durchaus Spielräume bei der Berechnung des CO2-Budgets, je nachdem, wie die Pariser Klimaziele interpretiert werden. Das Klimaschutzgesetz müsse jedoch ein Budget festschreiben. Zudem solle im Gesetz auch festgelegt werden, wie viel CO2 die einzelnen Bundesländer noch ausstoßen dürfen.

Darüber hinaus fordert die DUH die Politik zu konkreten Maßnahmen auf, die die CO2-Emissionen schnell sinken lassen. Die Ampel-Regierung solle ein Tempolimit für Autos, eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude und einen sofortigen Schutz CO2-speichernder Ökosysteme wie Grünland und Feuchtwiesen beschließen. In einzelnen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein ist es laut DUH bereits verboten, Grünland in Ackerflächen umzuwandeln.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Sandra Kirchner) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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