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Depositphotos | indalo | Das Einheitspreismodell kommt eher großen Projektierern zugute.

© Depositphotos | indalo | Das Einheitspreismodell kommt eher großen Projektierern zugute.

Niedrigstes Gebot in 2. PV-Ausschreibungsrunde bei 1,0 Cent pro Kilowattstunde

In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hat die Bundesregierung nun erklärt, dass in der zweiten Pilotausschreibung die Gebotswerte für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwischen 1,0 und 10,98 Cent je Kilowattstunde gelegen haben. Zur Höhe des Einheitspreises oder des Durchschnittswerts aller Gebote will sie aber vorerst keine Angaben machen.

Bündnis 90/Die Grünen sind skeptisch, ob mit den Ausschreibungen die Akteursvielfalt auf dem Photovoltaik-Markt erhalten bleibt. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung stellten die Bundestagsfraktion deshalb diesbezüglich zahlreiche Fragen. Aus der Antwort, die pv magazine exklusiv vorliegt, lässt sich nur schwer herauslesen, wie es um die Akteursvielfalt bestellt ist. Allerdings werden andere interessante Fakten zur 2. Photovoltaik-Pilotausschreibung offenbart.

So lag der niedrigste Gebotswert bei 1,0 Cent je Kilowattstunde und der höchste bei 10,98 Cent je Kilowattstunde. Dies unterstützt die Auffassung einiger Experten, die das uniform-pricing-Modell als ungeeignet einstufen. So sagte die Berliner Rechstanwältin Margarete von Oppen kürzlich in einem pv magazine-Interview: „Aber das uniform-pricing-Modell ist eines, das geradezu zur Zockerei einlädt und diese hat es auch in der zweiten Ausschreibungsrunde gegeben. Eine Reihe von Projektierern ist sicher mit unrealistisch niedrigen Preisen in die Ausschreibungsrunde gegangen. Sie hoffen dabei über den Einheitspreis von den teureren, realistischen Bietern noch hochgezogen zu werden.“ Sie rechnet damit, dass der Einheitspreis, den letztendlich alle erfolgreichen Bieter erhalten werden, bei rund 8,5 Cent je Kilowattstunde liegen wird.

Das Bundeswirtschaftsministerium, das die Antwort verfasst hat, will sich zum Durchschnittswert oder Einheitspreis nicht äußern. Es würden vor der Frist zur Abgabe der Zweitsicherheit am 1. September „keine Informationen veröffentlicht, die den Zuschlagswert stark eingrenzen“. „Es sollen Gebote vermieden werden, die nur dazu dienen, sich zunächst einen Zuschlag zu sichern und dann in Abhängigkeit von der Höhe des Zuschlagswerts zu entscheiden, ob eine Zweitsicherheit für den Zuschlag abgegeben wird oder nicht“, schreibt Staatssekretär Rainer Sontowski.

Eine weitere Auswertung der vorläufig bezuschlagten Projekte zeigt, dass 26 der 33 erfolgreichen Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwischen zwei und zehn Megawatt waren. Für Bieter hätten Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Die Gesamtmenge dieser Gebote belaufe sich auf knapp 52,8 Megawatt. Insgesamt hatten die 33 Zuschläge eine Gesamtleistung von 159.735 Megawatt, die fast gleichwertig auf Projekte auf Seitenstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie Konversionsflächen entfällt. Für mehr als 71,2 Megawatt der bezuschlagten Gebotmenge gebe es dabei bereits einen beschlossenen Bebauungsplan, 61,8 Megawatt haben einen Offenlegungsbeschluss, bei 26,7 Megawatt gibt es einen Aufstellungsbeschluss. Immerhin 18 Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten hätten, seien bereit an einer späteren Evaluierung des Verfahrens teilzunehmen, heißt es in der Antwort.

Quelle

Exklusiv: pv-magazine.de | Sandra Enkhardt 2015

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