Nina Scheer: Fracking rechtssicher verbieten und Umweltauflagen verschärfen
Zur ersten Lesung des Fracking-Gesetzespakets erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
„Aufgrund der heutigen Gesetzeslage, wonach Fracking nicht verboten ist, bedarf es einer Gesetzesänderung sowohl des Wasserhaushaltsgesetzes als auch des betreffenden Bergrechts. Mit dem heute beginnenden parlamentarischen Verfahren auf Grundlage des Regierungsentwurfs zum Fracking-Gesetzespaket geht es nun darum, weitergehende Änderungen für ein rechtssicheres Fracking-Verbot zu verhandeln und zu beschließen.
Hierbei setze ich mich insbesondere dafür ein, dass nicht nur die Förderung von Gas, sondern auch von Erdöl durch Fracking in unkonventionellen Lagerstätten verboten wird. Es muss darum gehen, mit einem Fracking-Verbot auch die Ölvorkommen in Schleswig-Holstein einzubeziehen.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die Entscheidung über Fracking in der Hand des Gesetzgebers bleibt. Einen Automatismus für eine Erlaubnis durch eine Expertenkommission darf es nicht geben. Wenn der Gesetzgeber sich heute für ein Verbot ausspricht, sollte auch nur der Gesetzgeber befugt sein, dies zukünftig – sofern hierfür Mehrheiten bestehen sollten – zu ändern. Die Einschätzung einer Expertenkommission reicht nicht aus, um der Tragweite der Entscheidung gerecht zu werden. An dieser Stelle ist die CDU/CSU-Fraktion gefordert, den im Kanzleramt eingebrachten Vorschlag einer Expertenkommission zu korrigieren.
Die Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein und auch die schleswig-holsteinische Landesregierung sprechen sich klar gegen Fracking aus. Diese Position teile ich auch mit der Überzeugung, dass wir vor dem Hintergrund der Energiewende nicht noch tiefer und intensiver in die Erschließung fossiler Ressourcen einsteigen sollten, wie dies aber mit einem Einstieg in unkonventionelles Fracking der Fall wäre. Mit dem nun gesetzlich zu schaffenden Verbot von unkonventionellem Fracking und verschärfenden Auflagen für konventionelles Fracking, wie es seit den 60er Jahren in Niedersachsen stattfindet, kann dieser Weg eingeleitet werden. Um den Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein gerecht zu werden, bedarf es zudem einer bundesgesetzlich zu verankernden ‚Länderklausel für Fracking-Verbote’.
Weitere wichtige Änderungsbedarfe sehe ich unter anderem in einer besseren Verzahnung zwischen Wasserhaushaltsgesetz und Berggesetz, damit sich die Umweltvorsorge auch im Bergrecht wiederfindet.“
Vgl. auch die Änderungsbedarfe, wie sie die Landesgruppe der schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten durch ihren Sprecher MdB Dr. Ernst Dieter Rossmann und MdB Dr. Nina Scheer, als in der Landesgruppe unter anderem für Fracking Zuständige und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, bereits an den Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann in Vorbereitung auf das anstehende parlamentarische Verfahren gerichtet hat – mehr