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Oettinger: EEG-Ausnahmen rechtswidrig

Jetzt könnten die EEG-Ausnahmen der deutschen Industrie auf die Füße fallen.

Die EU-Kommission erwägt, die Strompreisrabatte künftig zu verbieten – und im härtesten Fall sogar rückwirkend als unerlaubte Beihilfe für energieintensive Industrien zu bewerten.

Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat EU-Energie-Kommissar Günther Oettinger in Brüssel deutsche Wirtschaftsvertreter bei einem Abendessen Anfang Mai über den Stand der Ermittlungen informiert. Der CDU-Politiker erklärte, dass die Konzerne unter Umständen das eingesparte Geld sogar zurückzahlen müssten.

Im März dieses Jahres hatte die EU ein Verfahren zu den Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen eingeleitet. Es geht konkret um die Frage, ob die von den Stromkunden gezahlte Umlage nicht indirekt eine staatliche Beihilfe für jene Industriebetriebe darstellt, die von der Zahlung befreit sind.

Aktuell werden stromintensiven Konzernen nach § 41 Abs. 3 EEG Sonderkonditionen eingeräumt: Für den Stromverbrauch, der eine Gigawattstunde (1.000 Megawattstunden) übersteigt, zahlen die Firmen zehn Prozent der EEG-Umlage – bis zum maximalen Stromverbrauch von zehn Gigawattstunden.

Im Verbrauchsbereich von zehn bis 100 Gigawattstunden wird nur noch ein Prozent der EEG-Umlage angerechnet, jede weitere Kilowattstunde über 100 Gigawattstunden hinaus wird pauschal mit 0,05 Cent belastet. Deutschlands Verbraucher zahlen die Ausnahmeregeln über den Strompreis mit.

Eine Gigawattstunde – das ist in etwa so viel, wie 285 deutsche Vierpersonenhaushalte durchschnittlich im Jahr verbrauchen. Die Vierpersonenhaushalte zahlen natürlich die volle EEG-Umlage – und zwar umso mehr, je weniger die befreiten Unternehmen zahlen.

Waren 2012 noch 813 Firmen privilegiert, werden in diesem Jahr nach der Ausweitung der Regelung durch Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) mehr als 3.000 Firmen von der EEG-Umlage befreit. Doch damit könnte er den Bogen überspannt haben: Der EU-Wettbewerbskommissar werte die Ausnahmen als unzulässige Beihilfe, erklärte Oettinger gemäß dem Spiegel.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | reni 2013

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