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Photovoltaik-Einspeisemanagement: Nachrüstpflicht bis Jahresende

Frist für Nachrüstung von Einspeisemanagement läuft zum Jahresende ab.

Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeisemanagement für zahlreiche Photovoltaik-Anlagen läuft in Kürze ab. Betroffen sind Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und bis maximal 100 Kilowatt, die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Betrieb genommen wurden. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) weist die rund 70.000 Betreiber dieser Solarstromanlagen darauf hin, dass sie bis spätestens 1. Januar 2014 die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements erfüllen müssen.

Der BSW-Solar empfiehlt betroffenen Anlagenbetreibern, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. „Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen. Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert“, warnt BSW- Solar Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Der BSW-Solar weist darauf hin, dass auch vermeintlich kleinere Anlagen unter die Nachrüstpflicht fallen können. Dieser Fall tritt ein, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer großen zusammengefasst werden. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

Die Nachrüstpflicht leitet sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber selbst zuständig sind für die Nachrüstung der PV-Anlagen und dementsprechend die Kosten tragen müssen. Welche Änderungen auf Betreiber von PV-Anlagen darüber hinaus zukommen und wie damit umzugehen ist, erläutert der BSW-Solar in einem praxisnahen Tagesseminar am 29. August in Frankfurt am Main. Thematisiert wird dort außerdem, worauf bei der Stromlieferung an Dritte zu achten ist und welche neuen Geschäftsmodelle sich daraus entwickeln lassen.

Quelle

BSW-Solar 2013

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