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Photovoltaik für gemeinwohlorientierte Einrichtungen

Grüner Strom Label hat ein Förderprogramm für gemeinnützige, soziale und karitative Einrichtungen zum Bau einer Solarstromanlage aufgelegt.

Das Programm ist mit 200.000 Euro ausgestattet und richtet sich an gemeinnützige Vereine sowie Einrichtungen aus dem sozialen, karitativen, bildungspolitischen oder kirchlichen Bereich. Auch kommunale und genossenschaftliche Baugesellschaften können Zuschüsse für Projekte im sozialen Wohnungsbau erhalten. Bewerbungen können ab sofort bis zum 15. April 2014 eingereicht werden.

Das Förderprogramm setzt sich aus verschiedenen kombinierbaren Elementen zusammen, die zu einem zukunftsweisenden Gesamtprojekt geschnürt werden können. Verpflichtender Grundbaustein ist, dass eine Solaranlage zur Stromerzeugung (PV-Anlage) auf einem Dach oder an einer Fassade errichtet wird. Die Anlage darf eine Leistung von 2 bis max. 50 kWp haben und kann einen Investitionszuschuss von bis zu 20% der Kosten erhalten.

Zusätzlich können optionale Komponenten gefördert werden, die mit der PV-Anlage zusammenhängen:

  • Die Installation eines Stromspeichers mit bis zu 30 % der Kosten;
  • Energieeffizienzmaßnahmen im selben Gebäudekomplex wie der Austausch älterer Elektrogeräte oder Beleuchtungsanlagen gegen hocheffiziente Systeme mit bis zu 20% der Kosten;
  • Begleitende kommunikative Maßnahmen wie beispielsweise ein Display.

„Teile von Politik und Medien vermitteln den Eindruck, der Umbau der Energieversorgung sei nur mit Kosten verbunden. Dabei bringen erneuerbare Energien vielfältige Vorteile für die Allgemeinheit mit sich“, sagt Rosa Hemmers, Vorsitzende des Grüner Strom Label e.V. „Unser Förderprogramm richtet sich gezielt an Einrichtungen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Ihnen und den Menschen, die dort arbeiten, wohnen oder ihre Freizeit verbringen, möchten wir deutlich machen, dass sie vom Ausbau erneuerbarer Energien direkt profitieren. Besonders wenn sie zugleich Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.“

Voraussetzung ist, dass der Antragssteller Ökostrom mit Grüner Strom-Label oder ähnlich hochwertigen Standards bezieht oder seinen Strombezug darauf umstellt. Finanziert wird das Programm aus einem Fonds, in den FördergelderGrüner Strom-zertifizierter Produkte fließen. Über die Förderanträge entscheidet im Mai die GSL-Mitgliederversammlung.

Informationen zum Bewerbungsverfahren und ein Antragsformular finden Sie hier

Quelle

© Franz Alt 2014

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