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Ressortabstimmung für EEG-Novelle eingeleitet

Die Reformpläne sehen eine Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels sowie eine Anpassung des „atmenden Deckels“ vor.

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die weitgehende Umstellung der Förderung von Photovoltaik und Windkraft liegt nun vor. Für den 10. März ist nach pv magazine-Informationen ein Ressortgespräch geplant. Parallel wird es in den kommenden Tagen auch eine Länder- und Verbändeanhörung geben.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun den Referentenentwurf für die EEG-Refrom in diesem Jahr fertiggestellt. Mit der Novelle will die Bundesregierung die Förderung von großen Photovoltaik-Anlagen und Windkraft an Land wie auf See auf Ausschreibungen umstellen. pv magazine liegt der 250-seitige Entwurf vor, der nun in die Ressortabstimmung geht. Bis zum 9. März sollen demnach Anmerkungen abgegeben werden. Für den 10. März sei dann ein Ressortgespräch im Bundeswirtschaftsministerium geplant. Parallel zur Ressortabstimmung soll auch die Länder- und Verbändeanhörung bereits stattfinden.

Mit Blick auf Erhalt der Akteursvielfalt will das Bundeswirtschaftsministerium eine Bagatellgrenze von einem Megawatt bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen einführen. Bei den Pilotverfahren müssen alle Freiflächenanlagen-Anlagen ab 100 Kilowatt derzeit an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Anhebung dieser Grenze wird von der Solarbranche weitgehend begrüßt, gerade auch mit Blick auf Projekte zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Im Gegensatz zu den Pilotausschreibungen soll es dafür aber dann gemeinsame Verfahren für Freiflächen- und Dachanlagen ab einem Megawatt Leistung geben.

Ansonsten bleibt die Flächenkulisse zum Pilotverfahren weitgehend gleich, allerdings werden Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Anlagen wieder einbezogen. Das Kontingent wird wegen der Einbeziehung der Dachanlagen und baulichen Anlagen auf 500 Megawatt jährlich angehoben. Die Termine für die Ausschreibungen will das Ministerium ab 2018 auf die Termine 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober umstellen. Es geht damit auf einen Vorschlag aus dem Evaluationsbericht der Bundesnetzagentur ein, die auch weiterhin die Ausschreibungen vornehmen wird. Die Erstsicherheit solle im Vergleich zum jetzigen Verfahren ebenfalls leicht erhöht werden, ansonsten seien aber keine Veränderungen geplant, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Als Preisverfahren ist pay-as-bid vorgesehen. Die Obergrenze für die Photovoltaik-Projekte von zehn Megawatt soll bestehen bleiben.

Das Bundeswirtschaftsministerium will offenbar den 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem EEG streichen. Mit Erreichen dieser installierten Photovoltaik-Leistung war ein Auslaufen der Solarförderung geplant. Nun hat die Bundesregierung dafür aber Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien festgelegt. Sie richten sich danach, wie groß der Bruttostromverbrauch der Erneuerbaren zu einem bestimmten Zeitpunkt sein soll. Am oberen Rand des Ausbaukorridors würden so 45 Prozent Erneuerbare bis 2025 zugrundegelegt. Bei der Photovoltaik zeigt sich dabei (siehe Tabelle – entnommen aus Eckpunktepapier für Windkraft an Land des BMWi), dass das Bundeswirtschaftsministerium frühestens 2020 wieder von einem Erreichen des eigentlichen Zielkorridors von 2400 bis 2600 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich ausgeht. Dabei werden zudem hohe Realisierungsquoten von 90 Prozent für Photovoltaik-Anlagen aus Ausschreibungen angelegt.

Die Steuerung der Solarförderung über den atmenden Deckel wird hingegen mit der EEG-Novelle erhalten bleiben. Allerdings wird der Referenzzeitraum für die Festlegung der Degression auf sechs Monate verkürzt. Damit soll schneller auf Markteinbrüche – wie zuletzt bei der Photovoltaik – reagiert werden können, wo die Vergütungssätze seit einem knappen halben Jahr aufgrund des stagnierenden Zubaus zumindest stabil sind. Allerdings konnte dieser Effekte als Reaktion auf das deutliche Unterschreiten des Zubaukorridors erst mit einiger zeitlicher Verzögerung erreicht werden. Mit der EEG-Reform ist zudem geplant, dass es Bei einer Unterschreitung von kumuliert 1400 Megawatt jährlichem Photovoltaik-Zubau zu Quartalsbeginn einen einmaligen Aufschlag von 1,5 Prozent geben soll. Bei einem Unterschreiben der 1000-Megawatt-Grenze würde dieser einmalig 3,0 Prozent betragen.

Für die Bestimmung der Strommenge aus Neuanlagen im Jahr 2025 werden diese Annahmen über den zukünftigen Zubau und die Höhe der Volllaststunden der Neuanlagen getroffen.
Quelle

pv-magazine.de | Sandra Enkhardt 2016

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