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Schweiz: Atomausstieg – Fehlende Sicherheit, fehlender Plan

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES ist enttäuscht über die Null-Entscheide des Ständerats zum Kernenergiegesetz.

Die kleine Kammer verpasst es, den Atomausstieg der Schweiz verbindlich zu regeln. Die Folgen sind ein steigendes nukleares Risiko für die Schweizer Bevölkerung, eine fehlende Planbarkeit der Stromwende und somit eine Schwächung der Versorgungsunsicherheit. Der Nationalrat wird diese Differenzen noch einmal korrigieren müssen.

Die Mehrheit der kleinen Kammer hat heute bei der Beratung des Kernenergiegesetzes sowohl einen verbindlichen Termin für die Ausserbetriebnahme der alten Schweizer AKW wie auch ein Langzeitbetriebskonzept, welches eine erhöhte Sicherheit der Bevölkerung garantieren sollte, abgelehnt. «Wo bleibt die Vernunft?», fragt SES-Geschäftsleiter Jürg Buri. «Die Atomaufsicht ENSI selbst hat dieses Konzept gefordert, damit es die Sicherheit der Bevölkerung garantieren kann.» Offenbar ist der Einfluss der Stromwirtschaft im Ständerat so gross, dass die Interessen der AKW-Betreiber höher gewichtet werden als jene der Atomaufsichtsbehörden und der Schweizer Bevölkerung. 

Fehlende Planbarkeit
Zum Gelingen einer raschen Stromwende in der Schweiz gehören zwei Elemente: Der Ausstieg aus der Atomenergie wird im Kernenergiegesetz geregelt, der Einstieg in die Energiewende im Energiegesetz (Zubau erneuerbare Energien und Effizienzsteigerung). Aus Sicht der SES fehlt in der aktuellen Vorlage nach wie vor beides! «Wir haben weder einen Ausstiegs- noch einen Einstiegsfahrplan», so Buri weiter. «Nur wenn wir wissen, wann welches AKW vom Netz geht, können die Energiewirtschaft, KMUs, Installateure, Gewerbe und Private planen, bis wann welche Kapazitäten zugebaut und welche Effizienzmassnahmen umgesetzt werden sollen». Umso wichtiger wäre eine Laufzeitbefristung der alten Schweizer AKW.

Geordneter Rückbau erhöht Versorgungssicherheit
Die alten AKW werden zunehmend unsicherer und unzuverlässiger. Jüngste Beispiele sind die Schnellabschaltungen von Mühleberg, Gösgen und Leibstadt, wie auch die entdeckten Unregelmässigkeiten im AKW Beznau. «Eine überraschende vorzeitige Ausserbetriebnahme hat für einen AKW-Betreiber negative finanzielle Folgen und kann vor allem im Winter die Versorgungssicherheit gefährden», meint Buri. Eine gestaffelte Ausserbetriebnahme ermöglicht den AKW-Betreibern den Rückbau der fünf Schweizer Reaktoren gemeinsam zu planen, Knowhow zu teilen und somit Kosten zu sparen.

Die SES appelliert an die Nationalrätinnen und Nationalräte, die Ständerats-Entscheide zum Kernenergiegesetz (Atomausstieg) und zum Energiegesetz (Einstieg in einheimische Erneuerbare und Effizienz) in der Differenzbereinigung im Sinne einer raschen und planbaren Stromwende zu korrigieren.

Quelle

Schweizerische Energie-Stiftung SES 2015

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