‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Staat droht Milliarden-Rückzahlung

2,2 Milliarden Euro muss der Staat an die Betreiber von fünf Atomkraftwerken, darunter RWE und Eon, zurückzahlen.

Ob er sich mit der Brennelementesteuer generell einen Teil der Kosten zurückholen darf, die die Atomindustrie der Allgemeinheit aufbürdet, hat das Gericht heute aber noch nicht entschieden.

Die Betreiber von fünf deutschen Atomkraftwerken haben im Kampf um die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer einen kleinen Zwischensieg errungen. Das Finanzgericht Hamburg entschied heute, dass der Staat ihnen bereits geleistete Steuern in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vorläufig zurückzahlen muss. Das Gericht gab damit entsprechenden Eilanträgen der Kraftwerksbetreiber der AKWs BrokdorfEmslandGrohnde,Grafenrheinfeld und Isar 2 statt, die beantragt hatten, von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit zu werden beziehungsweise diese durch die Hauptzollämter zurückerstattet zu bekommen.

Unter anderem RWE und Eon dürften sich nun also über einen Geldsegen freuen. Nutznießer ist aber auch Vattenfall mit seiner 20-prozentigen Beteiligung am AKW Brokdorf. Begünstigt werden auch die Stadtwerke Bielefeld, die 16,7 Prozent der Anteile an Grohnde halten, sowie die Stadtwerke München als 25-prozentiger Besitzer des Reaktors Isar 2.

Das Urteil das Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. „Die Behörden haben einen Monat Zeit, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen“, erläuterte der Sprecher des Finanzgerichts Hamburg, Matthias Tiemann, gegenüber klimaretter.info. In diesem Fall würde der Fall an den Bundesfinanzhof überwiesen, der dann entscheiden müsste, ob die zuständigen Hauptzollämter das Geld auch tatsächlich rücküberweisen müssen.

Hier können Sie den Artikel weiterlesen

Quelle

KLIMARETTER.INFO | Eva Mahnke 2014

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren