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„Staaten machen sich erpressbar“

Das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA, die Energiewende,  Fracking – es sind aktuelle Reizthemen in der Politik und in der Öffentlichkeit. Wir sprachen hierüber mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Nina Scheer, die erfrischend klare Worte fand. Die Fragen stellte Ingo Leipner

Die Befürworter des Freihandelsabkommens freuen sich über einen einheitlichen Markt, auf dem 800 Millionen Menschen einkaufen. Keine Zölle mehr, einheitliche Standards für Autoleuchten, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze – was kann daran verkehrt sein?

Diese Einschätzungen, manchmal bis auf den Euro genau, sind mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Kein Mensch kann die Wirkungen des Abkommens bereits heute beschreiben, ohne die Ergebnisse zu kennen, die gerade verhandelt werden. Solche Voraussagen sind unseriös, weil sie eine Milchmädchenrechnung darstellen.

Was haben Milchmädchen mit diesen Aussagen zu tun?

Es wird behauptet, der Abbau von Handelshemmnissen bringt automatisch ökonomische Vorteile, weil z. B. doppelte Untersuchungen von Produkten wegfallen. Das können Sie aber nicht berechnen, was schon Prognosen gezeigt haben, die zum gemeinsamen EU-Binnenmarkt erstellt worden sind. Wir sollten uns keinen Sand in die Augen streuen lassen! Es ist ein Warnsignal, wenn genau in dieser Weise argumentiert wird. Solche Aussichten klingen verlockend, sie lassen sich aber nicht garantieren.

Wo liegen für Sie die Knackpunkte bei den bisherigen Verhandlungen?

Das Abkommen soll Regeln vereinheitlichen, die auf einem demokratischen Weg entstanden sind und aus europäischer Sicht vom Vorsorgeprinzip geleitet werden. Unsere Standards zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sind ja nicht vom Himmel gefallen! Wer sie als ökonomisches Hindernis betrachtet, kann daraus nicht die Legitimation ableiten, diese Regeln einfach abzuschaffen. Es ist völlig fehl am Platz, diese Standards rein ökonomistisch zu bewerten.

Könnten Sie das an einem Beispiel erklären?

Die Standards im Verbraucherschutz sind in den USA und Europa sehr unterschiedlich. Ein viel zitiertes Beispiel ist das so genannte „Chlorhühnchen“, das in Amerika auf dem Markt ist. Dort gibt es auch bei der Gentechnik liberalere Regeln. Eine Vereinheitlichung führt zwangsläufig dazu, dass Standards – je nach Perspektive – verwässert werden.

Könnte es nicht sein, dass es umgekehrt läuft: In den USA werden bestimmte Regeln an die höheren Standards in Europa angeglichen?

Das ändert nichts an meiner Kritik, dass demokratisch entstandene Standards nicht pauschal einer ökonomischen Prämisse unterstellt werden dürfen. Das Freihandelsabkommen steht für eine Kooperation zwischen Staaten, die ohne Transparenz abläuft. Man sollte Menschen in anderen Ländern nicht Standards aufdrücken, die sie selbst in einem demokratischen Gesetzgebungsprozess zu gestalten hätten. Solche Prozesse verlagern wir jetzt auf eine Verhandlungsebene zwischen Staaten, obwohl wir uns nie bewusst für solche Formen der Rechtssetzung entschieden haben. Damit werden demokratische Entscheidungsstrukturen ausgehebelt. Das darf nicht geschehen.

Der Investorenschutz im Freihandelsabkommen gilt Kritikern als besonders heikel. Warum?

Das lässt sich an einem Beispiel erklären: Das deutsche Parlament könnte beschließen, dass Fracking generell verboten wird. Wenn dies aber erst nach Abschluss des Freihandelsabkommens geschieht, könnten Unternehmen nach den Regeln des Investorenschutzes das Recht erhalten, vor einem Schiedsgericht gegen die „Verschlechterung“ ihrer ökonomischen Ausgangslagen zu klagen. Angesichts solcher Szenarien könnte der Gesetzgeber fürchten, milliardenschwere Klagen auszulösen, wenn er Standards verschärft. Um dies zu vermeiden, belässt er es möglicherweise bei „weicheren“ Rahmenbedingungen, etwa des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Ein Akt vorauseilenden Gehorsams?

Damit machen sich Staaten erpressbar und verlieren ihre politische Gestaltungshoheit. Dieser Investitionsschutz lässt sich nicht in Einklang bringen mit dem Rechtsverständnis vieler Bürgerinnen und Bürger in Europa, aber auch den USA.

Wird nicht auch ein Sonderweg eingeschlagen, fernab der üblichen Gerichtsbarkeit in demokratischen Ländern?

Es geht um Schiedsgerichte, die eher Schiedsgremien sind, als dass sie mit einer normalen Gerichtsbarkeit vergleichbar wären. Wir haben solche Regeln schon mit anderen Staaten vereinbart. Es handelt sich dann zumeist um Vereinbarungen mit Staaten, in denen ohne Vereinbarung kein Rechtsschutz gegeben wäre. Dies trifft aber weder für die EU noch für die USA zu.

Nun zur Energiepolitik in Deutschland: Warum wird in der Diskussion um die Erneuerbare Energie immer betont, sie seien nur durch Subventionen möglich und treiben den Strompreis hoch?

Diese Argumente führen offensichtlich Interessengruppen an, die in einem höheren Anteil Erneuerbarer Energien ihre Marktteilnahme bedroht sehen. Sie erhoffen sich auf diese Weise Bestandsschutz vom Staat. Entsprechende Akteure sehen in einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien eine Gefahr für ihre Geschäftsfelder. Nur aus dieser Perspektive lässt sich erklären, warum die Energiewende als reiner Kostenfaktor gebrandmarkt wird.

Das heißt: Die vier großen Energiekonzerne mit ihrem atomar-fossilen Geschäftsmodell verlieren Marktanteile – durch jede Kilowattstunde, die aus Erneuerbarer Energie statt aus Kohle, Gas und Uran erzeugt wird.

Bei diesen Diskussionen geht es vor allem um die Kohleindustrie: Hier flossen über Jahrzehnte viele Milliarden an Subventionen – und es wurde auch mit langen Amortisationszeiträumen gerechnet. Da fällt es schwer, sich neuen Wegen zu öffnen. Der politische Schulterschluss mit den Vertretern der konventionellen Energieerzeugung ist noch nicht hinreichend darauf angelegt,  energiepolitisch umzusteuern.

Es wird von dieser Seite immer „mehr Markt“ gefordert. Sind da die geplanten Ausschreibungen ab 2017 der richtige Weg? Bieten sie nicht mehr Chancen für Wettbewerb?

Da bin ich skeptisch. Wir müssen uns fragen: Was ist eigentlich marktwirtschaftlich an Ausschreibungen? Eine umfangreiche Planung ist bereits nötig, um die Ausbaumengen zu definieren. Außerdem zeigt die internationale Erfahrung: Es gibt weltweit viele Negativbeispiele, bei denen Ausschreibungen den Ausbau Erneuerbarer Energien verteuert haben – und der tatsächliche Ausbau weit hinter seinen Zielen zurückgeblieben ist. Hier sehe ich somit eher weniger Chancen, zumal der Kreis derer, die sich am Wettbewerb beteiligen können, naturgemäß enger sein wird als auf Grundlage des EEGs.

Kritiker sagen: Die Kosten bei Ausschreibungen würden so hoch sein, dass z. B. Bürgerenergiegenossenschaften vom Markt gedrängt werden – und das Geschäft bei den großen Konzernen landet.

Entsprechende Kritik ist nach dem heutigen Erfahrungsstand nicht zu widerlegen.

Bis vor kurzer Zeit war sich die Politik einig, Fracking in Deutschland nicht zu erlauben. Jetzt startet Wirtschaftsminister Gabriel laut Presse eine Initiative, um Fracking ab Herbst möglich zu machen, und zwar auf 80 Prozent der Fläche unseres Landes. Warum?

Was in der Zeitung steht, kann ich so nicht bestätigen. Es gibt zu diesem Thema auch keinen belastbaren Ansatz aus den betreffenden Ministerien. Im Moment wird diskutiert, was unter Fracking genau zu verstehen ist. Dabei wird teilweise darauf verwiesen, dass sich konventionelle und unkonventionelle Vorkommen schwer unterscheiden lassen. Das mag für einige ein Einfallstor sein, um den Boden für Fracking zu bereiten. Der Koalitionsvertrag hat aber klar ausgeschlossen, dass Chemikalien zum Einsatz kommen, was nach allgemeinem und politisch kommuniziertem Verständnis eine wesentliche Eigenschaft von Fracking darstellt.

Wie ist Ihre Position zum Fracking?

Ich halte Fracking für nicht verantwortbar und im Zeitalter der Energiewende für unnötig – angesichts des Flächenverbrauchs, der damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen und den möglichen Enteignungen, um die Vorkommen zu fördern. Mit Blick auf unsere Potenziale zur regenerativen Energiegewinnung sind entsprechende Eingriffe nicht zu rechtfertigen. Gemäß dem Koalitionsvertrag lehnen wir den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie ab, um unkonventionelle Erdgaslagerstätten aufzusuchen und zu nutzen. Ich erwarte, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen an diese klare Vorgabe angepasst werden, wofür ich mich auch im parlamentarischen Verfahren einsetzen werde.

Quelle

Triodos Bank | Die Farbe des Geldes 2014Der Diplom-Volkswirt Ingo Leipner gründete 2005 die Textagentur EcoWords. Seine Themen: Unternehmenskultur, Ökologie/Ökonomie und Erneuerbare Energie. Texte aus seiner Feder erscheinen u. a. regelmäßig in der  „Frankfurter Rundschau“ und „Berliner Zeitung“ sowie im „forum Nachhaltig Wirtschaften“, der Zeitschrift „energiezukunft“ oder dem Wirtschaftsmagazin „econo“. Zusammen mit Gerald Lembke hat er ein Buch geschrieben: „Zum Frühstück gibt´s Apps. Der tägliche Kampf mit der Digitalen Ambivalenz“, ab Oktober 2014 bei Springer Spektrum.

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