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Stromkonzerne müssen endlich die Strompreise senken

Im Juni ist der durchschnittliche Börsenstrompreis auf unter drei Cent pro Kilowattstunde gesunken.

Im Vergleich dazu lag der Börsenstrompreis im Jahr 2008 noch zwischen sechs und neun Cent pro Kilowattstunden. Was für Konzerne, die ihren Strom an der Börse kaufen können von Vorteil ist, kommt bei den normalen Verbrauchern nicht an.

Gesunkener Börsenstrompreis, gesunkener CO2-Preis und zusätzlich die Ausnahmen für die energieintensive Industrie haben aber auch noch eine andere Folge: Laut einer heute von Greenpeace und dem Öko-Institut veröffentlichten Studie wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf 6,1 Cent pro Kilowattstunde steigen. Dabei sind die gesunkenen Börsenstrompreise laut der Studie der größte Treiber für den Anstieg und eben nicht der Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Bei der Präsentation der Studie wiesen Greenpeace und Öko-Institut darauf hin, dass die EEG-Umlage schon lange kein Indikator für die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mehr ist. So schlägt die Studie einen anderen Indikator vor, der die Systemkosten wesentlich besser darstellen kann, die Addition von EEG-Umlage und Börsenstrompreis. Rechnet man die EEG-Umlage und die Börsenstrompreise zusammen, wird deutlich, das die Gesamtkosten sogar sinken. So wird dieser Indikator im nächsten Jahr von 10,4 Cent auf 9,8 Cent pro Kilowattstunde fallen.

Die gesunkenen Beschaffungspreise führen bei den Versorgern zu einer Erhöhung der Gewinne. Aber anstatt die Gewinnerhöhungen selbst einzustreichen und damit die Verbraucher zu belasten, müssen die Konzerne die gesunkenen Beschaffungskosten endlich weitergeben und die Haushaltsstrompreise senken, denn der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Börsenstrompreise immer weiter purzeln lassen.

Umweltminister Altmaier soll nun seine Strompreisbremse ziehen und Wirtschaftsminister Rösler dazu auffordern, die Stromkonzerne zu verpflichten die gesunkenen Beschaffungskosten weiter zu geben und die Haushaltsstrompreise zu senken. Denn Wirtschaftsminister Rösler kann auf der rechtlichen Grundlage des Paragraphen 39 des Energiewirtschaftsgesetz im Einvernehmen mit dem Verbraucherschutzministerium und mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung erlassen, welche „[…]Bestimmungen über Inhalt und Aufbau der Allgemeinen Preise treffen sowie die tariflichen Rechte und Pflichten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und ihrer Kunden regel(t).“

Studie „EEG-Umlage und die Kosten der Stromversorgung für 2014 – Eine Analyse von Trends, Ursachen und Wechselwirkungen“

Quelle

Hans-Josef Fell MdB 2013


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