Umweltpolitik: Mehr Klarheit für Unternehmen und Verbraucher bei Umweltaussagen
Die Europäische Kommission schlägt EU-weite Methoden zur Messung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen vor und legt den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft die Anwendung dieser Methoden nahe.
Unternehmen, die die Umweltleistung ihrer Produkte hervorheben möchten, sind gegenwärtig mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert. Sie müssen sich zwischen verschiedenen von Regierungen und privaten Initiativen unterstützten Methoden entscheiden, müssen häufig mehrfach für die Bereitstellung von Umweltinformationen zahlen und stoßen auf das Misstrauen der Verbraucher, die durch zu viele Etikette und Kennzeichen mit Angaben, die den Vergleich zwischen Produkten erschweren, verwirrt werden.
Laut der neuesten Eurobarometer-Umfrage über grüne Produkte sind 48 % der europäischen Verbraucher verwirrt durch die Fülle von Umweltinformationen, die sie erhalten. Auch aus verschiedenen Industrieverbänden werden Forderungen nach einem gesamteuropäischen, auf EU-weiten wissenschaftlich fundierten Bewertungen und dem Ökobilanzkonzept basierenden Ansatz laut. Es wurden Befürchtungen geäußert, die Vielzahl von Initiativen in den Mitgliedstaaten würde den Grundsätzen des Binnenmarktes zuwiderlaufen, die Verbraucher verwirren und zu Mehrkosten für die Industrie führen.
Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums müssen wir dafür sorgen, dass die ressourceneffizientesten und umweltfreundlichsten Produkte auf dem Markt bekannt und leicht erkennbar sind. Indem wir den Verbrauchern zuverlässige und vergleichbare Informationen über Umweltwirkungen und Umweltleistung von Produkten und Organisationen geben, ermöglichen wir es ihnen, eine Entscheidung zu treffen. Und indem wir den Unternehmen bei der Angleichung ihrer Methoden helfen, verringern wir ihre Kosten und ihren Verwaltungsaufwand.“
Der heutige Vorschlag, der eine Mitteilung über die Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte und eine Empfehlung für die Anwendung der Methoden umfasst, dürfte zu vergleichbaren und verlässlichen Umweltinformationen führen und ein Klima des Vertrauens für Verbraucher, Geschäftspartner, Investoren und andere Interessenträger in der Wirtschaft schaffen.
Der Vorschlag
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präsentiert zwei Methoden zur Messung der Umweltleistung von Produkten oder Organisationen entlang ihres Lebenswegs: den Umweltfußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) und den Umweltfußabdruck von Organisationen (Organisation Environmental Footprint, OEF);
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empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmen, privaten Organisationen und dem Finanzsektor die freiwillige Anwendung dieser Methoden;
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kündigt eine dreijährige Testphase an, in der unter Beteiligung verschiedener Interessenträger produkt- und sektorspezifische Regeln ausgearbeitet werden, wobei Organisationen, die andere Methoden anwenden, diese ebenfalls bewerten lassen können;
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legt die Grundsätze für die Offenlegung der Umweltleistung fest wie Transparenz, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Klarheit;
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unterstützt internationale Bemühungen um eine stärkere Koordinierung bei der Ausarbeitung von Methoden und der Datenverfügbarkeit.
Nächste Schritte
Die dreijährige Testphase dürfte bald nach Annahme der Mitteilung anlaufen. Die Kommission wird auf den Webportalen für den Umweltfußabdruck von Produkten (PEF) und den Umweltfußabdruck von Organisationen (OEF) einen Aufruf veröffentlichen, in dem Unternehmen, Industrieverbände und Organisationen von Interessenträgern in der EU und in Drittländern zur freiwilligen Teilnahme an der Aufstellung von produkt- und sektorspezifischen Regeln aufgefordert werden.
In einer zweiten Phase wird die Kommission die Ergebnisse der dreijährigen Testphase und zusätzlicher im Rahmen der Mitteilung und der Empfehlung durchgeführter Maßnahmen eingehend evaluieren und auf dieser Grundlage über weitere Anwendungen der PEF- und der OEF-Methode in der Politik entscheiden.
Hintergrund
Diese Maßnahmen tragen zur Umsetzung des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa und insbesondere des Teils „Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch“ bei. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere die Einführung eines gemeinsamen, auf der Ökobilanz basierenden methodischen Ansatzes, der den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft die Prüfung, Anzeige und vergleichende Bewertung (Benchmarking) der Umweltleistung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen ermöglicht, sowie die Bereitstellung besserer Informationen über den Umweltfußabdruck von Produkten.
In der Binnenmarktakte1 von 2011 und der 2012 erfolgten Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik2 wurde der Binnenmarkt für grüne Produkte als eine Schlüsselmaßnahme angekündigt.
Die Methoden für den Umweltfußabdruck von Produkten und den Umweltfußabdruck von Organisationen wurden von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie basieren auf der Ökobilanz und können somit Umweltwirkungen von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung des Produkts (bzw. – im Falle von Organisationen – eines Produktportfolios) erfassen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.
Weitere Informationen:
Link zur Mitteilung und zur Empfehlung
Siehe auch:
- http://ec.europa.eu/environment/eussd/product_footprint.htm
- http://ec.europa.eu/environment/eussd/corporate_footprint.htm
Quelle
Europäische Kommission 2013